Harwanne: MMA-Gutachten legt Mindestpreis von 3,43 CHF je Aktie fest

Dieser Wert resultiere aus dem von Ernst & Young ermittelten NAV per 30. Januar 2009 von 4,58 CHF je Aktie abzüglich eines Abschlages von 25%, hiess es weiter. Der Abschlag liege in der Bandbreite der effektiven Abschläge des Harwanne-Aktienkurses seit 2004 (von -50,3% bis +8,8%) und sei tiefer als der Marktdurchschnitt vergleichbarer geschlossener Investmentgesellschaften (-37%).


Juristische Auflage erfüllt
MMA Vie hat mit dem Bewertungsgutachten eine juristische Auflage erfüllt. Im vergangenen Januar hatte die französische Versicherungsgesellschaft ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre von Harwanne über 2,60 CHF je Aktie angekündigt. MMA Vie hielt damals bereits über 62% des Kapitals und der Stimmrechte an Harwanne. Zwei Grossaktionäre von Harwanne, die Amber Master Fund (Cayman) SPC und die in Genf domizilierte Serdac SA, bestritten daraufhin die Rechtmässigkeit des MMA Vie-Angebotes. Sie werteten die Offerte von 2,60 CHF je Aktie als zu tief – wie auch der Harwanne-VR. Später erhöhte MMA Vie dann das öffentliche Angebot auf 3,45 CHF.


MMA Vie hält 83 Prozent an Harwanne
Im April hatte MMA Vie die Beteiligung an Harwanne auf 73,01% aufgestockt. Dies als Folge einer Einigung mit dem Amber Master Fund, der 10,60% der Anteile hielt. MMA Vie hat Amber 3,45 CHF je Aktie gezahlt und damit gleichviel wie im Januar den damaligen Grossaktionären AGF, Financière Pinault und der Familie Siret für deren Beteiligungen.


UEK-Verfügung
Gemäss einer Verfügung der UEK musste MMA Vie dann eine Evaluation der Harwanne-Aktien vornehmen und der Behörde einen entsprechenden Bericht vorlegen. Gegen diese Verfügung hatte MMA Vie vor dem Bundesverwaltungsgericht rekurriert. Das Gericht wiederum wies den Rekurs zurück und setzte MMA Vie für den Bericht eine Frist bis zum 18. Mai. Zuletzt hiess es, die Informationen aus dem Bewertungsbericht seien öffentlich nicht zugänglich. (awp/mc/ps/05)

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