Holenweger-Prozess: Keine Ramos-Akten für Strafkammer

Die aktuelle Entwicklung lässt erwarten, dass der ursprünglich auf den 11. November angesetzte Prozess gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger im 1. Quartal 2011 eröffnet wird. Laut Bundesstrafgericht hat die Bundeskriminalpolizei die von der Strafkammer geforderten Akten zum Informanten «Ramos» Ende Oktober von sich aus der I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts überstellt. Diese weigert sich nun aber, die Unterlagen seiner eigenen Strafkammer auszuhändigen. Ein entsprechendes Gesuch wurde am 8. November abgewiesen. Das Bundesamt für Polizei wird vom Gericht aufgefordert, die Akten wieder abzuholen. Der Vorsitzende der Strafkammer wird gemäss der Pressemitteilung nun Schritte einleiten, um die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen «Ramos» anders zu beschaffen. (awp/mc/ss/17)

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