Interne Transaktionen sollen von Verrechnungssteuer befreit werden

Die geplanten Änderungen verbesserten die steuerlichen Rahmenbedingungen für konzerninterne Finanzierungs-Aktivitäten, schreibt das EFD. Sie eröffneten die Möglichkeit, konzerninterne Finanzierungstätigkeiten in der Schweiz anzusiedeln. Mit dem Vorschlag würden Begehren verschiedener parlamentarischer Vorstösse erfüllt, hält das EFD fest. Änderungen gefordert hatte insbesondere die FDP. Die Verwaltung der Konzernliquidität sei eine zentrale Aufgabe eines Konzerns, sagte FDP-Präsident Fluvio Pelli jüngst an einer Medienkonferenz.


Überholte Steuerpraxis
Obwohl die Schweiz Sitz vieler international tätiger Schweizer Konzerne und Hauptsitz ausländischer Konzerne sei, werde diese Aufgabe ins Ausland verlegt. Schuld dafür sei eine überholte Steuerpraxis für Treasury Aktivitäten und Cash Pools. Wie bei Interbankguthaben müssten konzerninterne Finanzierungen und Transaktionen von der Verrechnungssteuer und von der Stempelabgabe ausgenommen werden. Damit würde die Schweiz als Konzernstandort gestärkt.


Gemäss dem Vorschlag des Finanzdepartements sollen Schweizer Konzerne, die für eine von einer ausländischen Tochtergesellschaft begebene Anleihe garantieren, von der neuen Regelung ausgeschlossen werden. Damit wird laut EFD vermieden, dass verrechnungssteuerpflichtige Zinszahlungen mit solchen vermischt werden, die aus den künftig steuerfreien konzerninternen Guthaben stammen. Die Anhörung dauert bis zum 29. Januar. (awp/mc/pg/07)

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