KKW Mühleberg erhält unbefristete Betriebsbewilligung

Sollten die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb des Kernkraftwerks einmal nicht mehr gegeben sein, müsse es jedoch ausser Betrieb genommen werden, teilte das UVEK am Montag mit. Die BKW begrüsst den Entscheid, wie sie ihrerseits in einer Mitteilung schrieb. Der Entscheid sei für die Versorgungssicherheit der Nordwestschweiz von grosser Bedeutung. Er schaffe ausserdem Rechtsgleichheit zwischen dem KKM und den anderen schweizerischen Kernkraftwerken.


Befristete Bewilligung läuft 2012 aus
Das Kernkraftwerk Mühleberg ist das letzte schweizerische Kernkraftwerk mit einer befristeten Betriebsbewilligung. Diese läuft am 31. Dezember 2012 ab. Am 25. Januar 2005 ersuchte die Betreiberin BKW FMB Energie AG deshalb um Aufhebung der Befristung. Das UVEK hat sich bei seinem Entscheid auf die Beurteilung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) aus dem Jahr 2007 gestützt.


Befristung nur aus Sicherheitsgründen zulässig
Nach dem neuen Kernenergiegesetz, das im Februar 2005 in Kraft trat, sind Betriebsbewilligungen für Kernkraftwerke unbefristet zu erteilen, wie das UVEK in seiner Mitteilung weiter schreibt. Eine Befristung sei aus Sicherheitsgründen, nicht jedoch aus politischen Überlegungen zulässig. Für das Kernkraftwerk Mühleberg lägen zurzeit keine Gründe vor, die eine Befristung erforderlich machen würden. Kernkraftwerke dürfen in der Schweiz nur solange betrieben werden, als ihre Sicherheit gewährleistet ist.


UVEK-Entscheid anfechtbar
Das ENSI überprüft im Rahmen der laufenden Aufsicht, dass die Bewilligungsinhaber ihre gesetzlichen Pflichten einhalten. Es ordnet alle für die nukleare Sicherheit und Sicherung notwendigen und verhältnismässigen Massnahmen an. Erfüllt ein Kernkraftwerk die Bewilligungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr, muss es ausser Betrieb genommen werden. Der Entscheid des UVEK kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und anschliessend bis vor das Bundesgericht weiter gezogen werden. (awp/mc/ps/33)

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