Klägerin im Vioxx-Prozess fordert 20 Millionen Dollar

Am Donnerstag soll die Jury voraussichtlich mit ihren Beratungen beginnen.
Insgesamt sieht sich Merck mit mehr 4200 Klagen im Zusammenhang mit Vioxx konfrontiert. Im aktuellen Fall hat eine Witwe erklärt, ihr Mann – ein 59-jähriger Beschäftigter von Wal-Mart und Marathonläufer – sei wegen der Einnahme des Medikaments an einem Herzinfarkt gestorben.


Anwalt forderte 20 Mio. Dollar plus 300 000 Dollar
Ihr Anwalt Mark Lanier forderte am Mittwoch, ihr eine Summe von 20 Mio. Dollar sowie weitere 300 000 Dollar für erlittene wirtschaftliche Schäden zu zahlen. Ausserdem solle gegen den Pharma- Konzern ein Strafzuschlag verhängt werden.
Dessen Höhe soll sich nach Ansicht des Anwalts an den 229 Mio. Dollar orientieren, die Merck nach firmeninternen Papieren einsparte, indem es eine Verschärfung der Warnhinweise monatelang hinauszögerte.


Erhöhtes Herzinfarktrisiko durch Vioxx
Während des sechswöchigen Verfahrens hatte der Anwalt der Klägerin interne Merck-Dokumente vorgelegt, nach denen einige Wissenschaftler des Unternehmens sich Sorge um ein erhöhtes Herzinfarktrisiko durch Vioxx gemacht hatten, noch lange bevor das Unternehmen es im September vom Markt nahm.
Als Merck das Medikament zurückzog, nahmen es etwa 20 Millionen Menschen ein. Der Umsatz machte 2003 mit mehr als 2,5 Mrd. Dollar etwa zehn Prozent des Konzernumsatzes aus.


Schadenersatzforderungen in Milliarden-Höhe
Durch die tausenden von Klagen könnte Merck mit Schadenersatzforderungen in Milliarden-Höhe konfrontiert werden. Ende vergangenen Jahres nahm Merck Rückstellungen von 675 Mio. Dollar vor, um Anwalts- und Gerichtskosten abzudecken.


Vioxx ist seit 1999 auf dem Markt
Vioxx ist der Markenname für den Wirkstoff Rofecoxib. Das Medikament gehört zur Klasse der so genannten Coxibe oder auch Cox- 2-Hemmer, die nach Einschätzung von Experten im Vergleich zu älteren Schmerzmitteln magenschonender sind. Merck hatte Vioxx 1999 auf den Markt gebracht.


Zwölf Geschworene müssen entscheiden
Die zwölf Geschworenen müssen in ihren Beratungen entscheiden, ob die Warnhinweise, die Merck dem Medikament beigefügt hatte, angemessen gewesen sind. Dazu kommt die Frage, ob ein sichererer alternativer Aufbau des Medikaments möglich gewesen sei, den Merck hätte nutzten können. Die Geschworeren müssen darüber befinden, ob Merck durch Fahrlässigkeit den Tod des Mannes verschuldet hat. (awp/mc/ab)

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