Klagen gegen BFW Liegenschaften

BFW Liegenschaften werde sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen zur Wehr setzen, schreibt das Unternehmen. Auf Anfrage wollte sich das Unternehmen nicht zum Kläger oder zum Inhalt der Klagen äussern.


Einführung von Einheitsaktie abgelehnt
An der Generalversammlung vom 20. April hatten die Aktionäre mit dem Gewicht der Stimmrechtsaktien der Kategorie B den Antrag der LB (Swiss) Investment AG zur Einführung einer Einheitsaktie abgelehnt. Eine Mehrheit der Stimmen folgte damit dem Antrag des Verwaltungsrates. Die Einführung der Einheitsnamenaktie hatte bereits an der letztjährigen GV keine Mehrheit gefunden. Zurzeit gibt es bei BFW Liegenschaften zwei Aktienkategorien: Rund 4,7 Mio Namenaktien der Kategorie A mit einem Nennwert von 7,50 CHF und 5 Mio Namenaktien der Kategorie B mit einem Nennwert von 0,75 CHF.


Frischknecht Entlastung verweigert
Unternehmensgründer Beat Frischknecht hält sämtliche Namenaktien B und kontrolliert dadurch die Gesellschaft (Stimmrechtsanteil von 51,59%), obwohl er nur gut 10% des Kapitals erworben hat. An der GV vom April wurde Frischknecht als Verwaltungsrat die Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr verweigert. Den anderen Mitgliedern des Gremiums erteilte die GV die Décharge. (awp/mc/pg/09)

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