Kommission empfiehlt Bundesrat BVG-Mindestzinssatz beizubehalten

«Wir haben Zinsvorschläge zwischen 1,5 und 2,5% geprüft», sagte Kommissionsmitglied Colette Nova am Freitag auf Anfrage. Mit einem Entscheid des Bundesrates sei nun frühestens im Oktober zu rechnen. Der BVG-Mindestzinssatz legt fest, wie hoch die Vorsorgeeinrichtungen das Alterskapital der Versicherten während der Ansparphase verzinsen müssen. Bei der Festlegung des Zinssatzes wird gemäss Berufsvorsorgegesetz (BVG) die Rendite marktgängiger Anlagen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften berücksichtigt. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat bestimmt. (awp/mc/pg/27)

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