Lex Bonny: Schweizer Kantone fordern klarere Regelung für Firmenansiedlungen

An einer gemeinsamen Medienkonferenz am Montag in Zürich haben die Kantone Zürich, Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschft, Schwyz, Zug und Nidwalden Kritik geübt an der heutigen Regelung, die als Lex Bonny bekannt ist.


Keine Bundessteuererleichterungen mehr
Firmen, die ihren Sitz innerhalb der Schweiz wechseln, sollen künftig keine Bundessteuererleichterungen mehr erhalten. Ferner sollen Regionen, die bereits von der Nähe zu urbanen Zentren profitierten, Unternehmen nicht mehr mit zusätzlichen Steuererleichterungen anlocken können. Dies führe zu unnötigen Wettbewerbsverzerrungen.


Zunehmende «Verwässerung» der Lex Bonny
Hintergrund der Initiative der sieben Kantone ist nach deren Ansicht die zunehmende «Verwässerung» der Lex Bonny. Das Gesetz sei ursprünglich als Förderinstrument für die Ansiedlung neuer Firmen gedacht gewesen. Das eigentliche Ziel der Schaffung neuer Arbeitsplätze werde aber heute durch den Wettbewerb der Kantone untereinander oft verfehlt. So sei besonders störend, dass Betriebe ihren Standortkanton wechseln, um erneut in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen. Häufig erfolge eine solche Binnenwanderung der Betriebe innerhalb der Schweiz als Folge gezielter Abwerbungsaktionen durch kantonale Wirtschaftsförderer. Den aktuellen Anlass für eine Gesetzesänderung sehen die Kantone in der Tatsache, dass die Lex Bonny per anfangs Jahr in die neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) integriert werden soll. (awp/mc/gh)

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