Liechtensteins Steuergesetz setzt europaweit neue Massstäbe

«Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, damit das neue Steuergesetz wie geplant am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann», so Tschütscher weiter.

Standortvorteile durch international kompatible Neuerungen
Das neue Steuergesetz setzt europaweit neue Massstäbe. So werden beispielsweise alle Unternehmen pauschal mit der neu eingeführten «Flat-Rate» von 12,5 Prozent besteuert. Weiters werden auch die Voraussetzungen für die Anwendung der Privatvermögensstruktur (PVS) geregelt. Als PVS wird eine juristische Person definiert, die ausschliesslich vermögensverwaltend tätig ist und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Die Verordnung zum Steuergesetz bestimmt, welche Voraussetzungen eine Gesellschaft erfüllen muss, um den Status als PVS zu erhalten. Die Einhaltung der Vorgaben garantiert, dass die PVS europarechtskonform sind, was Liechtenstein als EWR-Mitgliedsstaat gewährleisten muss.


Grosser Schritt in erfolgreiche Zukunft
Die Verordnung enthält viele Regelungen, die für eine reibungslose Anwendung des Steuergesetzes notwendig sind. So wird die Besteuerung von Einkünften aus geistigem Eigentum zukünftig in Liechtenstein speziell definiert. Grundsätzlich werden die Einkünfte zu 80 Prozent von der Besteuerung befreit, Liechtenstein hat sich bei seiner Lösung an den Steuergesetzen von Luxemburg und Belgien orientiert. «Die Besteuerung von Immaterialgüterrechten ist besonders ein Vorteil für forschende Unternehmen, kann aber auch neue Unternehmen nach Liechtenstein ziehen», zeigte sich Regierungschef Tschütscher zufrieden. Die Verordnung wird in den nächsten Tagen kundgemacht und ist danach öffentlich per Internet oder Regierungskanzlei erhältlich. (pafl/mc/ss)

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