Managerlöhne: Boni-Besteuerung soll in Gesetzesrevision einfliessen

Diese wird voraussichtlich am 7. September über ihre Arbeiten am indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative informieren. Die Wirtschaftskommission des Ständerates teilte am Freitag mit, sie sistiere ihre Arbeiten an einer eigenen parlamentarischen Initiative, bis der Entwurf der Rechtskommission vorliege. Diese hatte zugesagt, die Boni-Besteuerung in den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative von Thomas Minder aufzunehmen.

Vorschlag der Wirtschaftskommission
Gemäss dem Vorschlag der Wirtschaftskommission würden Vergütungen über drei Millionen Franken als Tantieme qualifiziert. Damit müsste die Generalversammlung deren Auszahlung genehmigen. Zudem könnten Unternehmen solche Boni nur ausbezahlen, wenn sie Gewinn schreiben. Sie müssten die Beträge ferner als Gewinn versteuern und könnten sie nicht als geschäftsmässigen Aufwand abziehen. Die Schwesterkommission des Nationalrates sprach sich für diesen Ansatz aus. Boni-Motionen, die der Ständerat in der Sommersession gutgeheissen hatte, lehnte die Nationalratskommission dagegen ab. (awp/mc/gh/32)

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