Mannesmann-Prozess vor dem Abschluss – Ackermann zahlt Millionen

Die Angeklagten um Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann stimmten den millionenschweren Zahlungen zu. Das Gericht will in der kommenden Woche (Mittwoch) über den Antrag entscheiden – eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich. Ackermann soll 3,2 Millionen Euro, der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser 1,5 Millionen Euro zahlen.


Lange Prozessdauer
Die Ackermann-Verteidiger begründeten ihren Antrag auf Einstellung des Verfahrens unter anderem mit der langen Prozessdauer. Der Schritt sei zum jetzigen Zeitpunkt angemessen, erklärten Eberhard Kempf und Klaus Volk im Düsseldorfer Landgericht. Am Ende des Verfahrens würde kein Urteil stehen, das alle als gerecht empfinden würden, sagte Volk. Er bat zugleich darum, Ackermann von den Lasten eines quälenden Verfahrens zu befreien.


Verfahrenseinstellung kein «Handel mit der Gerechtigkeit»
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wäre eine Verfahrenseinstellung kein «Handel mit der Gerechtigkeit», sondern entspreche der Rechtslage und sei sachgerecht. Für die Zuerkennung von Anerkennungsprämien gebe es bislang keinen strafrechtlichen Präzedenzfall, betonten die Staatsanwälte. Die umstrittenen Prämienzahlungen hätten weder den Bestand noch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mannesmann AG gefährdet. Die Angeklagten seien nicht vorbestraft, hätten überwiegend keinen wirtschaftlichen Vorteil von den Prämien gehabt und müssten allenfalls mit Bewährungsstrafen rechnen.


Zahlung aus eigener Tasche
Ackermann kündigte an, die Millionensumme «aus eigener Tasche» zu bezahlen. Er hatte sein gesamtes Jahreseinkommen beim Prozessauftakt auf bis zu 20 Millionen Euro beziffert. Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende von Mannesmann, Joachim Funk, soll eine Million Euro und Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel 60.000 Euro berappen.


Korrektheit des Handelns bestätigt
Der frühere Mannesmann-Chef Esser sagte, durch den bisherigen Prozessverlauf sehe er die Korrektheit seines Handelns bestätigt. «Ich bin sehr zuversichtlich, dass die weitere Beweisaufnahme dieses bestärken würde». Dennoch befürworte er die Einstellung des Verfahrens, damit die Vorwürfe endgültig vom Tische seien.


Vorwürfe der schwere Untreue oder der Beihilfe dazu
Bei der Neuauflage des Mannesmann-Prozesses verhandelt das Landgericht seit Ende Oktober gegen Ackermann und fünf weitere Angeklagte wegen des Vorwurfs der schweren Untreue oder der Beihilfe dazu. Dabei geht es um die Ausschüttung von 57 Millionen Euro Prämien im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone im Jahr 2000. Das Landgericht hatte alle Angeklagten 2004 freigesprochen. Dieses Urteil war später vom Bundesgerichtshof aufgehoben und der Fall an das Landgericht zurückverwiesen worden. (awp/mc/ar)

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