Massnahmen aus drittem Konjunkturpaket in Kraft

Erwerbslose, denen Langzeitarbeitslosigkeit droht, erhalten nach Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) vom Dienstag eine Einstieghilfe in den Arbeitsmarkt. Die angestellten Personen müssen jünger als 30 Jahre alt und während mehr als 6 Monaten arbeitslos gewesen sein. Der Lohnzuschuss beträgt monatlich 1000 CHF für eine Vollzeit-Stelle und entsprechend weniger bei einem Teilpensum. Die Massnahme kostet den Bund 12 Mio CHF.


30 Mio. Franken vorgesehen
Für die Weiterbildung von Kurzarbeitenden sowie Standortbestimmungen für Betriebe mit Kurzarbeit enthält das dritte Konjunkturpaket 30 Mio CHF. Hoch qualifizierte Arbeitnehmende in Kurzarbeit können überdies an Hochschulen lehren und forschen und erhalten weiterhin Entschädigung für Kurzarbeit. Beantragt werden müssen die Beiträge bei den zuständigen Stellen der Kantone. Die nötigen Formulare können auf der Website des SECO (www.stabilisierung.ch) heruntergeladen werden.


Entscheid über Höchstdauer der Kurzarbeit im Frühling
Der Bundesrat ist vom Parlament dazu ermächtigt worden, die Höchstdauer der Kurzarbeit von derzeit 18 auf 24 Monate zu verlängern. Entscheiden wird der Bundesrat laut SECO im Frühjahr.


Kürzere Zahlungsfristen
Mit kürzeren Zahlungsfristen im Bauwesen will das Finanzdepartement (EFD) die Konjunktur beleben. Gemäss einer seit 1. Januar geltenden Weisung müssen Rechnungen in der Regel innert 30 Tagen beglichen werden, wie das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) mitteilte. Dasselbe Vorgehen wird auch Kantonen, Städten und Gemeinden, der Immobilien Post, der SBB und der Alptransit Gotthard AG empfohlen. Die neue Regelung wurde zusammen mit der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) ausgearbeitet. (awp/mc/pg/28)

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