Medikamentenpreise: Bundesrat läutet weitere Senkungsrunde ein

Im kommenden Herbst werden die Preise der zwischen 1993 und 2002 in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommenen Medikamente einer ausserordentlichen Überprüfung unterzogen. Sie sind bisher noch nie mit den Preisen im Ausland verglichen worden. Betroffen sind rund 1000 Heilmittel, darunter insbesondere die umsatzstarken Präparate.  Überprüft werden sollen sodann die Preise aller Medikamente, für die eine Erweiterung der Indikation zugelassen wird. Diese Überprüfung erfolgt sieben Jahre nach der Aufnahme in die Spezialitätenliste. Gewisse Medikamente waren ihr bereits im Mai 2006 unterzogen worden.


Verordnungsänderung tritt am 1. August 2007 in Kraft
Heute wird der Preis eines Medikamentes zwei Jahre nach der Aufnahme in die Liste der kassenpflichtigen Heilmittel ein erstes Mal überprüft. Künftig beträgt diese Frist drei Jahre. Dies ermöglicht laut Bundesrat einen besseren Vergleich mit dem europäischen Markt und die Berücksichtigung klinischer Erkenntnisse.  Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2007 in Kraft. Sie ist Teil eines ersten Pakets. Ein zweites Paket – unter anderem mit einer neuen Preisregelung für die Generika – will der Bundesrat im Herbst vorlegen. Ein drittes folgt, sobald das Parlament die Teilrevision des KVG im Medikamentenbereich abgeschlossen hat. (awp/mc/gh)

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