Münchener Rück bietet künftig Rückversicherung auch nach islamischem Recht an

Mit der malaysischen Lizenz könne die Münchener Rück unabhängig von einem Gemeinschaftsunternehmen Kunden nun entsprechende Verträge anbieten. Die Scharia ist die religiöse Pflichtenlehre des Islams, die die Regelung aller Bereiche des menschlichen Daseins anstrebt.

ReTakaful-Geschäft
Eine Münchener-Rück-Sprecherin sagte auf Anfrage: «Dieses mit der Scharia konforme Geschäft, also Geschäfte, die im Einklang mit dem Koran stehen, nennt man im Rückversicherungsbereich ReTakaful-Geschäft.» Bei diesen Geschäften gebe es bestimmte Regeln, unter anderem sei das Investment in bestimmten Branchen verboten. Es gelte auch ein Zinsverbot.


Gute Wachstumschancen
«Takaful-Erstversicherer gibt es schon länger in arabischen Ländern, vor allem in Malaysia und Indonesien», sagte die Konzernsprecherin. «Im Rückversicherungsbereich sind Scharia-konforme Geschäfte noch neu.» Die Münchener Rück unterhalte bereits Beziehungen zu Erstversicherern, die Produkte im Einklang mit dem Koran anbieten. «Das ist ein weiterer Schritt in diesem für uns neuen Markt, in dem wir gute Wachstumschancen sehen.»

Münchener Rück: An mehr als 50 Standorten weltweit
Die Münchener-Rück-Gruppe ist nach eigenen Angaben mit rund 38.000 Mitarbeitern an mehr als 50 Standorten weltweit vertreten und in allen Versicherungssparten aktiv. Ihre Erstversicherungsaktivitäten bündelt die Münchener-Rück-Gruppe vor allem in der ERGO Versicherungsgruppe. (awp/mc/ar)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert