Musikfusion Bertelsmann-BMG/Sony erneut von EU-Kommission gebilligt

Kroes stand unter besonderem Druck, da das EU-Gericht in Luxemburg im Juli 2006 die erste Billigung der Kommission für dieses Vorhaben aus dem Jahr 2004 gekippt hatte. Geklagt hatten unabhängige Musikfirmen.


Allen Anforderungen des EU-Gerichts nachgekommen
Das von dem deutschen Manager Rolf Schmidt-Holtz geführte Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG und die beiden 50-Prozent-Gesellschafter Sony und BMG begrüssten in einer ersten Reaktion die Entscheidung der Wettbewerbshüter. Die Kommission sei mit ihrer nochmaligen Untersuchung nun allen Anforderungen des EU-Gerichtes Erster Instanz nachgekommen, heisst es in einem Statement. Sony BMG könne sich nun in vollem Umfang den Herausforderungen der Musikindustrie widmen.


Nummer 2 der Branche
Das Gemeinschaftsunternehmen war 2004 als Reaktion auf die sich dramatisch verändernde Situation auf dem Musikmarkt mit Piraterie und illegalen Downloads aus dem Internet gegründet worden und ist nach Universal Music die Nummer zwei der Branche. Seit 2004 ist der Markt mit festen Tonträgern wie Compact Discs weiter deutlich eingebrochen. Der Aufbau digitaler Vermarktungskanäle im Internet ersetzt das wegbrechende Tonträgergeschäft nur zum Teil. (awp/mc/pg)

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