Nach Bundesgerichtsentscheid: Swisscom erwartet deutlich tieferes Betriebsergebnis

Das Bundesgericht hat in den seit dem Jahr 2000 laufenden Interkonnektionsverfahren die von der Kommunikationskommission (ComCom) verfügten Preissenkungen teilweise gutgeheissen. Die ComCom war zum Schluss gekommen, dass Swisscom Fixnet gegenüber anderen Telecom-Anbietern für bestimmte Interkonnektionsdienste in den Jahren 2000 bis 2003 zu hohe Preise verlangt habe.


Cash-Abfluss von 290 Mio. Franken für 2006 erwartet
Swisscom analysiere derzeit den Entscheid im Detail, teilte das Telecom-Unternehmen mit. Neben dem tieferen EBITDA erwartet Swisscom einen Cash-Abfluss für 2006 von rund 290 Mio CHF und bis zu 150 Mio CHF im nächsten Jahr. Die laufenden Umsätze würden als Folge dieses Entscheides nicht tiefer ausfallen, da Swisscom auf den aktuellen Umsätzen Rückstellungen gebildet habe bzw. bilde.


Rückstellungen über 263 Mio. Franken getätigt
Swisscom Fixnet AG hat seit dem Jahr 2000 Rückstellungen für eine allfällige Rückzahlung zuviel verlangter Interkonnektionspreise gegenüber den beiden Telecom-Anbietern sowie weiteren Gesuchstellern gebildet. Per Ende 2005 betrugen diese Rückstellungen 263 Mio CHF.


Genaue finanzielle Auswirkungen nicht bekannt
Infolge der vom Bundesgericht nun bestätigten sogenannten rückwirkenden Meistbegünstigungsklausel werde Swisscom Fixnet AG ihre Interkonnektionspreise auch gegenüber denjenigen Anbieterinnen rückwirkend senken müssen, welche diese Preise akzeptiert hätten, heisst es weiter. Anderseits könnte die vom Bundesgericht angeordnete Neuberechnung der nutzungsabhängigen Preise dazu führen, dass die Rückzahlungen durch Swisscom Fixnet AG tiefer ausfallen werden als aufgrund der unkorrekten Berechnung der ComCom. Aus diesem Grund seien heute die genauen finanziellen Auswirkungen für Swisscom nicht bekannt. (awp/mc/pg)

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