Nachlassverträge der SAirGroup verbindlich


Die Nachlassverträge der SAirGroup und SAirLines sind am 20. Juni vom zuständigen Nachlassrichter in Zürich bestätigt worden. Damit sind die Nachlassverträge mit Vermögensabtretung auch für die nicht zustimmenden Gläubiger verbindlich.


Ein weiteres Teil des SAir-Puzzle wurde gefunden: Nachlassverträge sind verbindlich (keystone).
Die Verfügungen seien rechtskräftig, teilte der Sachwalter der Swissair-Gruppe, Karl Wüthrich, am Freitag in seinem wöchentlichen Lagebericht mit. Die Liquidation der Aktiven beider Gesellschaften werde nun weiter vorangetrieben. Parallel dazu würden Liquidator Karl Wüthrich und der Gläubigerausschuss einen Kollokationsplan erstellen, d.h. einen Plan für die Rangordnung der Gläubiger.


Wann das Geld kommt, ist unklar
Wann die Gläubiger Geld erhalten, ist jedoch noch nicht abzusehen. Der Kollokationsplan bei der SAirGroup sei keine Sache von ein paar wenigen Monaten. Das dauere länger, sagte Filippo Beck, Partner von Sachwalter Wüthrich bei der Kanzlei Wenger Plattner, auf Anfrage. Denn bei der SAirGroup gebe es über 15´000 Gläubiger. Jede einzelne Forderung müsse geprüft werden, ob sie in Umfang und angemeldeter Klasse gerechtfertigt sei.


Forderungen in Milliardenhöhe
Insgesamt sind bei der einstigen Dachgesellschaft des Luftfahrtkonzerns laut Homepage des Sachwalters Forderungen von 38 Milliarden Franken angemeldet. Die Drittklassgläubiger können mit einer Nachlassdividende von 4 bis 12 Prozent rechnen. Ausserdem könne jeder Kollokationsentscheid noch angefochten werden. «Das wird uns noch einige Zeit beschäftigen», sagte Beck. Es kann noch Jahre dauern
Der ganze Prozess bei der SAirGroup könne noch Jahre dauern. Dagegen dürfte es bei der SAirLines weniger lange dauern. Bei der einstigen Zwischenholding gebe es 280 Gläubiger, sagte Beck. Gefordert werden laut Homepage des Sachwalters insgesamt 19 Milliarden Franken. Die voraussichtliche Nachlassdividende beträgt zwischen 3 und 48 Prozent. (scc/afx/mvo)

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