Nachtflugsperre am Flughafen Zürich: BAZL analysiert Ausnahmen

Gestartet und gelandet werden darf seither nur noch bis 23 Uhr, in Ausnahmefällen bis 23.30 Uhr. Vorher durften die Maschinen bis Mitternacht ankommen oder abfliegen. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann der Flughafen aber Ausnahmebewilligungen erteilen, mit denen die Flugzeuge auch nach Betriebsschluss, also nach 23.30 Uhr abfliegen oder ankommen dürfen. Zu diesen Ereignissen gehören etwa Streiks, technische Probleme oder schwierige Wettersituationen wie etwa Gewitter oder Schneefall. Seit Inkrafttreten der Änderung hat der Flughafen 106 Ausnahmebewilligungen erteilt – 90 davon im Dezember, wie Flughafensprecherin Jasmin Bodmer gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte.


Mehrere Beschwerden eingegangen
Die Zunahme der Ausnahmebewilligung wegen des Wintereinbruchs erfolgte sehr zum Leidwesen der Flughafen-Anwohner. Es seien mehrere Beschwerden eingegangen, sagte BAZL-Sprecher Daniel Göring. Wie viele genau konnte er nicht sagen. Es seien nicht Dutzende, aber doch einige. Mit einem Monitoring will das BAZL die Ausnahmebewilligungen nun genau beobachten und analysieren. Wie es am Donnerstag mitteilte, wurde dafür eine Arbeitsgruppe gebildet. Darin sitzen Fachleute des BAZL, des Flughafens, der Fluggesellschaften und des Kantons Zürich.


Monitoring als Reaktion auf Wintereinbruch
Gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio DRS sagte Göring, das Monitoring sei keineswegs eine Reaktion auf die Beschwerden der Anwohner, sondern vielmehr auf den Wintereinbruch. Indem man die Praxis der Ausnahmebewilligungen auswerte, wolle man Konsequenzen für die Zukunft ziehen. Auch wenn der Bund nun ein Auge auf die Bewilligungspraxis habe, ändere das nichts an der Praxis, sagte Flughafensprecherin Bodmer. Wie bis anhin werde der Flughafen die Ausnahmebewilligungen restriktiv handhaben. (awp/mc/ss/27)

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