Nestlé/Attac: Lausanner Zivilgericht weist provisorische Massnahmen ab

Zwischen September 2003 und Juni 2004 hatte die Sicherheitsfirma Securitas eine junge Frau im Auftrag von Nestlé bei Attac eingeschleust. Diese rapportierte den Auftraggebern, welche Kritik Attac am Nahrungsmittelkonzern in der Öffentlichkeit üben wollte und welche Aktionen geplant waren.


Bedauern bei Attac
Im Juli hatte sich die Waadtländer Sektion von Attac an die Justizbehörden gewandt, um die Dokumente und Fotografien konfiszieren und deren Vernichtung unterbinden zu lassen. Nun hat der Richter diese Forderung abgewiesen. Attac bedauert dies: «Diese Entscheidung gewährt Nestlé und Securitas den vollen Entscheidungsspielraum darüber, was sie veröffentlichen wollen», schrieb die Organisation am Mittwoch in einem Communiqué.


Verletzung der Privatsphäre «offensichtlich»
Während der ersten Anhörung vor dem Zivilgericht am 23. Juli hatte der Nestlé-Anwalt ein 60-seitiges Bündel von Dokumenten vorgelegt. Laut Attac waren nicht alle wichtigen Dokumente dabei. Es fehle insbesondere der Schlussbericht der jungen Frau, welche die Gruppe infiltrierte. Die Organisation unterstreicht, dass es nun «sehr schwierig» sei, weitere Dokumente zu finden, welche das Ausmass der Verletzung der Geheimsphäre aufzeigen. Der Angriff auf die Persönlichkeit sei jedoch bereits in den bisher bekannten Nestlé-Dokumenten «offensichtlich», sagt Attac.


Attac muss Anwaltskosten übernehmen
Attac fordert insgesamt 27’000 CHF Schadenersatz plus Zinsen für neun Verletzte. Weil ihre Forderung nach provisorischen Massnahmen zurückgewiesen wurde, muss Attac ihrer Gegnerin Nestlé und Securitas je 2’250 CHF für die aufgelaufenen Anwaltskosten bezahlen. Diese Kosten könnten das Bestehen der Organisation gefährden, sagte Attac. (awp/mc/pg/28)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert