Neue Spitalfinanzierung: Nationalrat verankert Cassis-de-Dijon-Prinzip im KVG

Einzige Voraussetzung für die freie Spitalwahl nach dem Beschluss des Nationalrates ist, dass das Spital auf der kantonalen Spitalliste figuriert. Wirksam werden soll die Öffnung drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision, die für Anfang 2008 vorgesehen ist.


Über die Kantonsgrenzen hinaus denken
Mit ihrem Beschluss folgte die grosse Kammer der einstimmigen Kommission (SGK). «Wir müssen auch im Gesundheitswesen über die Kantonsgrenzen hinaus denken und den Wettbewerb stärken», sagten Kommissionspräsident Pierre Triponez (FDP/BE) und SGK-Sprecherin Ruth Humbel Näf (CVP/AG).


Keine Planungsgrundlage mehr
Franziska Teuscher (Grüne/BE) und Heiner Studer (EVP/AG) opponierten erfolglos. Die freie Spitalwahl ausserhalb des Wohnkantons werde die Kantone 500 Millionen kosten, sagte Teuscher und verwies auf den Widerstand der Gesundheitsdirektoren. Die Kantone wüssten nicht mehr, für wie viele Personen zu planen ist.


Überkapazitäten abbauen
Laut SP hilft die freie Spitalwahl im Gegenteil Überkapazitäten abbauen, indem sie überkantonale Versorgungsregionen fördert. Bevor man ins Ausland gehe, müssten zuerst die Kantonsschranken fallen, sagte der SVP-Sprecher. Die CVP begrüsste die «kleine Revolution» ebenfalls mit Sympathie.


Couchepin schloss sich dem Antrag an
Auch Bundesrat Pascal Couchepin schloss sich dem Antrag der Kommission an. Die Bedarfsplanung der Kantone sei nicht gefährdet, denn Zusatzversicherte könnten heute schon ein Spital ausserhalb des Wohnkantons aufsuchen. Von der freien Spitalwahl würden im Übrigen Grundversicherte «nicht in Massen» Gebrauch machen. (awp/mc/ab)

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