Neuer Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe

Durch eine «mehrheitliche Übernahme» der Ausbildungskosten und einer Kompensation des Lohnausfalls stellten die Sozialpartner gemeinsam sicher, dass sich Bildung lohne und ständige Weiterbildung gewährleistet sei. Alle Entscheidungsgremien hätten den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgesegnet. Dazu gehören die Branchenverbände GastroSuisse, hotelleriesuisse und Swiss Catering Association sowie die Gewerkschaften Hotel&Gastro Union, Syna und Unia.


«Positives Zeichen in schwierigem Umfeld»
Der Vertrag setze «ein positives Zeichen in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld» und schaffe «klare Regeln und damit Sicherheit für Personal und Arbeitgeber». Er umfasst Arbeitszeit, Löhne, Sozialversicherungen, Vollzug sowie Vertragsdauer und Anpassungen.


Vertrag ab 2010, neues Lohnsystem ab 2012 gültig
Der Gesamtarbeitsvertrag soll per 1. Januar 2010 in Kraft treten. Einzig das neue Lohnsystem werde «als Reaktion auf die wirtschaftlich schwierige Situation» erst ab dem 1. Januar 2012 gültig. Die Beteiligten werteten dies als «ein starkes Zeichen für die gut funktionierende Zusammenarbeit».


5 Wochen Ferien – Vaterschaftsurlaub von 3 Tagen
Der neue GAV bietet generell 5 Wochen Ferien pro Jahr und einen Vaterschaftsurlaub von 3 Tagen. Der Mindestlohn für Ungelernte steigt von ‹3383 auf 3’400 CHF. Vorgeschrieben ist auch ein 13. Monatslohn. (awp/mc/pg/15)

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