Niederlage für Kirch in juristischem Dauerstreit mit Deutscher Bank

Das Landgericht Frankfurt wies die Anfechtungsklage gegen sämtliche Beschlüsse der Hauptversammlung 2007 als unbegründet zurück. Wie bei etlichen früheren Klagen hatten die Kirch-Anwälte unter anderem angeführt, dass Fragen bei dem Aktionärstreffen nicht ordnungsgemäss beantwortet worden seien und stellten die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat infrage.


Umstrittene Breuer-Äusserungen zu Kirchs Kreditwürdigkeit
Kirch macht die Bank für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich, weil sich der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs geäussert hatte. Dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Bank hat, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt.


Keine Rückstellungen
Zu dem Streitpunkt, ob die Bank für etwaigen Schadenersatz Rückstellung bilden muss, stellte das Landgericht Frankfurt in der am Donnerstag verkündeten Entscheidung klar: Der Jahresabschluss des Konzerns für das Jahr 2006 sei nicht zu beanstanden. Die Bank hatte wiederholt bekräftigt, sie bilde im Fall Kirch keine Rückstellungen, weil es aus ihrer Sicht «keinen kausalen Zusammenhang» zwischen dem Breuer-Interview und dem Zusammenbruch der Kirch-Gruppe gebe.


Genugtuung bei der Deutschen Bank
Die Deutsche Bank begrüsste die Entscheidung: Damit sei Kirch zum wiederholten Male mit dem Versuch gescheitert, «von seiner eigenen Verantwortung für den Zusammenbruch seiner Firmengruppe abzulenken», sagte ein Sprecher in Frankfurt. (awp/mc/pg)

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