Öffentlich-rechtliche Pensionskassen: Kantone lehnen volle Ausfinanzierung ab

Der Bundesrat will die Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden verpflichten, innert der nächsten 40 Jahre ihren Deckungsgrad auf 100% zu erhöhen. Solange Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nämlich nicht voll ausfinanziert sind, brauchen sie weiterhin eine Staatsgarantie.


Neubeurteilung vorgenommen
Im Hinblick auf die Beratungen im Parlament hätten die Kantone jedoch eine Neubeurteilung vorgenommen, bestätigte Roland Mayer, interimistischer Sekretär der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Donnerstag. Ein Grund dafür ist die Finanzkrise: Schon bevor die Aktienmärkte einbrachen, wurde die Unterdeckung der Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden auf 16 Mrd CHF geschätzt. Inzwischen hat sich die Lage mit Sicherheit nochmals deutlich verschärft.


Grosse Differenz innerhalb der Kantone
Ein anderer Grund für den Meinungsumschwung waren grosse Differenzen innerhalb der Kantone, wie Mayer weiter sagte. Insbesondere die Westschweizer Kantone lehnen eine Ausfinanzierung zu 100% ab. Die Mehrheit der Deutschschweizer Kantone hat ihre Pensionskassen dagegen schon früher vollständig oder fast zu 100 Prozent ausfinanziert. Von ihnen kam daher keine Opposition, als der Bundesrat letzten Herbst seinen Entscheid fällte.


Kompromissvorschlag
An ihrer letzten Plenarversammlung vom 12. Dezember einigte sich die KdK daher auf einen Kompromissvorschlag im Hinblick auf die Beratungen im Parlament: Sie verlangt mehr Flexibilität bei der Beseitigung der Unterdeckungen, wie Mayer sagte. Den Vorschlag des Bundesrats lehnen die Kantone ab: Sie wollen nicht verpflichtet werden, den Deckungsgrad ihrer Pensionskassen auf 100% zu erhöhen. (awp/mc/pg/22)

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