Österreichische Strabag muss in der Schweiz Firmennamen ändern

In der Schweiz gehört der Name nämlich bereits dem Strassen- und Tiefbauunternehmen StraBAG. Die kleine Zürcher Baufirma war im August 2005 vor Gericht gezogen und hatte vom Zürcher Handelsgericht Recht erhalten. Nun blitzte der österreichische Baukonzern auch vor der zweiten Instanz ab: Am 6. Juni habe das Bundesgericht das Zürcher Urteil bestätigt, sagte Reto Koch von der StraBAG zu einem entsprechenden Bericht der «Handelszeitung». Die Urteilsbegründung steht noch aus.


Namensänderung innert 90 Tage zu beantragen
Innerhalb von 90 Tagen müssen Züblin-Strabag und Murer-Strabag nun beim Handelsregisteramt die Änderung ihrer Namen beantragen. Insbesondere die Murer-Strabag mit Sitz in Erstfeld erlangte in der Schweiz bereits Bekanntheit: Das Konsortium hatte im März den Zuschlag für das Baulos Erstfeld für den Gotthardbasistunnel der Neat erhalten. (awp/mc/pg)

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