Parallelimporte: Initiative nicht vom Tisch

«Wir werden uns gleich nach der Schlussabstimmung treffen und beraten, ob wir die Initiative fallen lassen oder nicht», sagte Batzli auf Anfrage. Der Entscheid des Nationalrats sei positiv. «Unter dem Strich bedeutet dies mehr Wettbewerb und tiefere Preise», sagte Batzli. Noch müsse allerdings die Schlussabstimmung vom Freitag abgewartet werden. Er sei aber zuversichtlich, dass die Regelung auch dort eine Mehrheit finde. Batzli räumte ein, dass die Ausnahmeregelung für die Pharmaindustrie störend sei, denn «bei den Medikamentenpreise wäre am meisten zu holen».


Konsumentenschutz insistiert
Klarer äussert sich Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz: «Die Stossrichtung ist gut, aber ich sehe nicht ein, wieso die Pharma von der Regelung ausgenommen ist.» Unter diesen Umständen glaube sie nicht an einen Rückzug der Initiative. Die Wahrscheinlichkeit für die Weiterverfolgung der Initiative ist laut Stalder «recht gross». Stalder trat auch Befürchtungen entgegen wonach das Initiativkomitee in der Frage gespalten sei. «Die Chance ist gross, dass die Trägerschaft die gleich bleibt», sagte Stalder. Das Bedürfnis aller Beteiligten sei das gleiche: «Wir wollen die Hochpreisinsel Schweiz knacken.»


Initiative im August eingereicht
Im August hatte das Forum aus Detailhändler wie Migros und Coop, Konsumentenverbänden, der Helsana sowie Bauernverbänden eine Initiative von Parallelimporten zur Vorprüfung bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative sieht allerdings auch den freien Import patentgeschützter Medikamenten vor.


Nationalrat für Parallelimporte patentgeschützter Güter aus der EU
Der Nationalrat hatte am Montag mit 96 zu 87 Stimmen entschieden, zukünftig Parallelimporte patentgeschützter Güter aus dem europäischen Wirtschaftraum zulassen. Er schwenkte damit auf die Linie des Ständerats ein. Passiert das Gesetz auch die Schlussabstimmung, können die Händler künftig patentgeschützte Güter am offiziellen Vertriebskanal vorbei einführen. Heute ist das verboten. Aus diesem Grund können Produzenten von den Händlern in der Schweiz höhere Preise verlangen als in der EU. Konsumenten müssen folglich für patentgeschützte Fernseher, Fotoapparate oder Computer häufig mehr bezahlen als EU-Bürger. (awp/mc/pg/25)

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