Parlament schiebt Abgangsentschädigungen beim Bund einen Riegel

Parlament schiebt Abgangsentschädigungen beim Bund einen Riegel
(Foto: Parlamentsdienste)

Bern – Für das oberste Kader der Bundesverwaltung gibt es künftig keine Abgangsentschädigungen mehr. Das Parlament unterbindet die bisherige Praxis. Ausgenommen sind Härtefälle. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.

Die grosse Kammer sprach sich am Donnerstag mit 155 zu 0 Stimmen bei 27 Enthaltungen für eine Anpassung des Bundespersonalrechts aus. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hatte sie mit 21 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Die Grünen enthielten sich grossmehrheitlich der Stimme, weitere Enthaltungen kamen aus den Reihen der SP. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Heute sind Abgangsentschädigungen nach Kündigungen für oberste Kader der Bundesverwaltung möglich. Mit Mitgliedern von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen bundesnaher Betriebe können Abgangsentschädigungen vertraglich vereinbart werden.

Kommission kritisiert Missbräuche
Gemäss den jüngsten Beschlüssen des Parlaments sind diese Entschädigungen respektive Vereinbarungen nicht mehr zulässig, auch nicht im Rahmen einer vereinfachten Kündigung. Ausnahmen bleiben aber möglich, etwa für den Fall, dass die betroffene Person die Kündigung nicht selbst verschuldet hat und diese als Folge einer Reorganisation nötig ist.

Ausgearbeitet hatte die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S). Angestossen hatte jene Arbeiten der frühere parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder mit einer parlamentarischen Initiative.

Auch die vorberatende Nationalratskommission war der Ansicht, die geltende Regelung habe zu Missbräuchen geführt. Deshalb sei ein Festhalten an ihr nicht mehr vertretbar.

«Keine Risikoprämie»
Es gehe um sehr hohe Kaderpositionen, sagte Gerhard Pfister (Mitte/ZG) namens der vorberatenden Kommission. «Wer eine solche Position innehat, dürfte auf dem Arbeitsmarkt keine Schwierigkeiten haben, eine neue gute Stelle zu finden.» Es brauche für diese Personen keine Risikoprämie.

Es gehe auch darum, zwischen kleinen und mittleren Unternehmen einerseits und dem Bund andererseits gleiche lange Spiesse zu schaffen im Wettbewerb um Fachkräfte, sagte Céline Weber (GLP/VD). Es sei für die Bevölkerung in Zeiten sinkender Kaufkraft nicht verständlich, dass eine Handvoll gutbezahlter Bundesangestellter Privilegien geniessen sollte.

Übermässig hohe Entschädigungen führten in der Öffentlichkeit zurecht zu Irritationen, sagte auch Nadine Masshardt (SP/BE). «Es sind wenige, aber es sind störende Fälle.»

Zweifel bei den Grünen
Abgangsentschädigungen an Kadermitarbeitende der Bundesverwaltung hatten in der Vergangenheit mehrfach Diskussionen ausgelöst. Zuletzt machte die Abgangsentschädigung von rund 340’000 Franken an die frühere Direktorin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), Nicoletta della Valle, Schlagzeilen.

Greta Gysin (Grüne/TI) teilte die Kritik an den genannten Fällen. Della Valles Ausscheiden sei lange im Voraus bekannt gewesen. Gysin bezweifelte aber, dass die Vorlage das Problem tatsächlich löse. Der Bundesrat habe bereits angekündigt, Alternativen zu den Abgangsentschädigungen zu prüfen.

«Wenn jemand neun Monate freigestellt wird, statt eine Abgangsentschädigung zu erhalten, ist für den Steuerzahler wenig gewonnen», sagte Gysin. Dasselbe gelte, wenn einfach die Kündigungsfristen verlängert würden.

«Es braucht Alternativen»
Der Bundesrat wehrte sich ohne Erfolg gegen die Neuregelung. Abgangsentschädigungen könnten situativ angebracht sein, sollten aber massvoll eingesetzt werden, wandte er ein. Sie seien als Gegenleistung für das Risiko der vereinfachten Kündigung zu betrachten, sollten einen reibungslosen Wechsel an der Spitze von Verwaltungseinheiten ermöglichen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen. Ein Verbot dürfte sich negativ auf die Attraktivität von Topkaderpositionen beim Bund auswirken.

Bezugnehmend auf die Aussagen Gysins betonte Finanzministerin Karin Keller-Sutter, es gehe nicht darum, den Willen des Parlaments zu umgehen. «Aber Sie können auch nicht einfach einen Direktor oder eine Direktorin von einem Tag auf den anderen einfach so loswerden», sagte sie an den Rat gerichtet. Auch wenn dies günstiger wäre als ein langwieriges Verfahren. «Es braucht also gewisse Alternativen, wie sie auch in der Privatwirtschaft gang und gäbe sind.» Die zuständigen Parlamentskommissionen könnten sich zu allfälligen Verordnungsänderungen äussern, versprach sie. (awp/mc/ps)

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