Personenfreizügigkeit: EU-Botschafter hält Ventilklausel für nicht anwendbar

«Die Zuwanderung in die Schweiz hat wegen der Krise um rund 20% abgenommen. Wenn ich mir diese Zahlen anschaue, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass 2010 die vertraglichen Grundlagen gegeben sind, um die Ventilklausel zu aktivieren», sagte Reiterer.


Idee Leuthards wenig realistisch
Auch die von Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard geäusserte Idee, Beiträge an Arbeitslosenversicherungen in anderen Ländern nicht mehr anzurechnen und so die Zuwanderung zu bremsen, hält Reiterer für wenig realistisch. «Die Anrechenbarkeit der Beitragszeiten ist ein ganz wesentlicher Bestandteil des Freizügigkeitsabkommens und damit verbindlich», erklärte Reiterer. Zudem sei vereinbart worden, dass es in dieser Frage «keine Verschlechterungen geben darf».


Tradition schweizerischer Gastfreundschaft
«Wenn jemand mehrere Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet hat und dann seine Arbeit verliert, ist es doch legitim, dass er auch hier wieder eine neue Stelle zu finden versucht», sagte der EU-Botschafter. Menschen funktionierten nicht wie ein «Lichtschalter nach dem Ein-Aus-Prinzip». «Zu erwarten, Ausländer würden nach einer Kündigung sofort in ihre Heimat zurückkehren, passt nicht zur Tradition schweizerischer Gastfreundschaft».


Bundesrat prüft die Anwendung der Ventilklausel im Frühjahr
Auch 400’000 Schweizer würden von der Personenfreizügigkeit profitieren, «und mir ist nicht bekannt, dass ihnen jemand Probleme bereitet, weil sie in EU-Ländern arbeiten», sagte der Botschafter in dem Interview weiter. Seit Juni 2007 gilt für Staatsangehörige aus den alten EU-Staaten sowie Zypern und Malta die volle Personenfreizügigkeit. Eine Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen erlaubt es der Schweiz aber, für einen befristeten Zeitraum einseitig wieder Kontingente einzuführen. Voraussetzung ist, dass die Zahl der ausgestellten Bewilligungen in einem bestimmten Jahr um mindestens 10% über dem Schnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt. Der Bundesrat will im Frühjahr prüfen, ob die Ventilklausel per 1. Juni angewendet wird.


(awp/mc/hfu)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert