Personenfreizügigkeit: Übliche Lohnbedingungen dank flankierenden Massnahmen

Das ist das Fazit eines Berichts über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Die flankierenden Massnahmen hätten präventiv und direkt Wirkung und erwiesen sich als taugliche Instrumente, heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco). Die Umsetzung der Massnahmen sei jedenfalls als gut zu bewerten.


Auf Risikosektoren fokussiert
Insbesondere die Kantone hätten ihre Kontrollen verstärkt und auf Risikosektoren fokussiert. Aufgrund einer Weisung des seco wurden 2005 die um 60% vermehrten Kontrollen auf die besonders sensiblen Branchen Transport, Detailhandel, Landwirtschaft und Temporärarbeit konzentriert.


Lohnunregelmässigkeiten
Bei der überwiegenden Mehrheit der überprüften Arbeitsverhältnisse seien die in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten worden. Bei 16% der 31’000 kontrollierten Personen seien Verfehlungen festgestellt worden. In fast der Hälfte der Fälle ging es um Lohnunregelmässigkeiten.


Flankierende Massnahmen
Die flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping traten am 1. Juni 2004 in Kraft. In der Abstimmung über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen osteuropäischen EU-Staaten sprach sich das Volk im September 2005 für eine Verschärfung der Massnahmen aus. Diese gilt seit dem 1. April 2006. (awp/mc/gh)

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