Personenfreizügigkeit: Vernehmlassung zu den flankierenden Massnahmen

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, über die Ausführungsbestimmungen zu den verstärkten flankierenden Massnahmen zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU-Staaten eine Konsultation durchzuführen. Die bereits im Jahr 1999 vom Parlament verabschiedeten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit werden im Rahmen der jetzigen Revision verstärkt und präzisiert. Die notwendigen Verordnungsanpassungen betreffen die Ausführungsbestimmungen des Entsende-, des Arbeitsvermittlungs- und des Ausländergesetzes.


Genügend Inspektoren
Es soll sicher gestellt werden, dass die Kantone eine ausreichende Zahl von Inspektoren anstellen, wobei der Bund die Hälfte der Lohnkosten übernimmt. Der Bundesrat möchte, dass die Schweiz über rund 150 Inspektoren verfügt, was einem Kontrolleur je 25 000 Arbeitsplätzen entspricht. Vorgesehen ist eine Präzisierung des Meldeverfahrens. Ausländische Arbeitgeber, welche Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, sollen den Vorschriften von allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen unterstellt werden.


Selbständigkeit nachweisen
Weitere Punkte der Vernehmlassung sind die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, Sanktionen gegen ausländische Arbeitgeber, die schweizerische Gesetze verletzen, sowie neue finanzielle Auflagen für die Temporärbranche. Schliesslich müssen Selbstständigerwerbende, die den flankierenden Massnahmen nicht unterstehen, bei der Arbeitsaufnahme in der Schweiz nachweisen, dass sie wirklich selbstständig sind. Wegen des Zeitdrucks kann die Vernehmlassung nur konferenziell mit den Betroffenen durchgeführt werden. (awp/mc/as)

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