Post muss auf Auslagerung des Paketbereichs verzichten

Das BJ kam zum Schluss, dass die Post Dienste der Grundversogung im Stammhaus erbringen müsse und nicht in ausgelagerten Konzerngesellschaften. Ausserhalb des Stammhauses sind nur Teilleistungen erlaubt, etwa die Zusammenarbeit mit Agenturen oder die Erteilung von Transportaufträgen an Dritte.

Post verzichtet auf Überführung der PaketPost in die PostLogistics AG
Die Post verzichtet deshalb auf die auf Anfang 2007 geplante Überführung der PaketPost in die PostLogistics AG, wie sie am Donnerstag bekanntgab. Rund 5500 Mitarbeiter wären betroffen gewesen. Man werde nun eine andere Lösung suchen, um die Bereiche Paketpost, Expresspost und Güterlogistik so gut wie möglich zusammenzuführen, kündigte Postchef Ulrich Gygi vor den Medien an. Er sei vom Ergebnis des Gutachtens überrascht. Zuvor habe die Post Signale in entgegengesetzter Richtung erhalten, etwa in der «Gesamtschau Post» im Parlament im Zusammenhang mit der Poststellen- Initiative und aus Antworten des Bundesrates auf parlamentarische Vorstösse.

Die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen seien für die Post unhaltbar
Angesichts der Marktöffnung und der Nachteile im Wettbewerb seien die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Post unhaltbar. Ohne Änderungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Gelben Riesen gefährdet und die postalische Grundversorgung geschwächt, warnte der Postchef. Die Post brauche gleich lange Spiesse wie ihre Konkurrenz. Sie müsse ihre Organisationsform selbst wählen und ihr Personalrecht an das Obligationenrecht anpassen können. Gesamtarbeitsverträge müssten für die gesamte Branche gelten.

Unsicherheiten bei der PostAuto Schweiz AG
Unsicherheiten bleiben beim Personenverkehr, den die Post gegenwärtig in die PostAuto Schweiz AG auslagert. Die Experten des BJ hätten indes festgehalten, dass aus ihrem Gutachten keineswegs tel quel geschlossen werden könne, dass die Auslagerung von PostAuto unzulässig sei, hielt Gygi fest. Um alle Unklarheiten auszuräumen, habe die Post ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben. Die bereits laufende Überführung werde unterbrochen, bis es voraussichtlich Mitte Jahr vorliege. Für die betroffenen Mitarbeiter entstünden keine Nachteile. Die Gewerkschaften Kommunikation und transfair reagierten erleichtert auf das Gutachten. Es bestätige ihre Haltung, dass Teile der Grundversorgung nicht in privatrechtliche Aktiengesellschaften überführt werden dürften. Zudem schütze das Gutachten die Interessen der Postangestellten. Angesichts weiterer zu erwartender Liberalisierungsschritte pochen die Gewerkschaften darauf, dass die Arbeitsbedingungen bei der Post nicht schlechter werden dürfen.

Für mehr Freiheiten sind Anpassungen des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes nötig
Gemäss dem Gutachten kann die Post nicht nur die Paketbeförderung nicht in Aktiengesellschaften überführen. Gleiches gilt für die Briefbeförderung, den Zahlungsverkehr (PostFinance) und den internationalen Postverkehr. Um der Post in diesen Sparten mehr unternehmerische Freiheiten zu lassen, wären Anpassungen des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes nötig, wie Ko-Gutachters Bernhard Rütsche vom BJ ausführte.

(awp/mc/hfu)

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