Postmarkt: WEKO verlangt Gleichstellung privater Unternehmen

Demnach benachteiligt die von der Verkehrsregelnverordnung der Post gewährte Ausnahmeregelung die privaten Logistikunternehmen im Wettbewerb bei der Postzustellung. Die Post ist im Rahmen der Universaldienstverpflichtung vom Sonntags- und Nachtfahrverbot für schwere Nutzfahrzeuge ausgenommen. Neben den Universaldiensten mit Leistungsauftrag erbringt die Post jedoch auch Dienste, in denen sie ohne Leistungsauftrag mit privaten Unternehmen im Wettbewerb steht. Das Privileg der Post räumt ihr auch das Recht ein, einen Viertel des Ladevolumens mit Transportgütern aus dem Bereich der Wettbewerbsdienste aufzufüllen.


Wirksamer Wettbewerb verhindert
Diese Privilegierung verunmöglicht privaten Logistikdienstleistern in einen wirksamen Wettbewerb zur Post zu treten. Die Benachteiligung privater Unternehmen verzerrt den Wettbewerb und ist deshalb zu beseitigen. Die WEKO empfiehlt dem Bundesrat, die Verordnungsbestimmung so zu revidieren, dass die privaten Logistikdienstleister der Post beim Sonntags- und Nachtfahrverbot im Bereich des Postverkehrs gleichgestellt sind. Die Liberalisierung dieses Marktes droht ansonsten unterlaufen zu werden.


Monopolstellung
Die Privilegierung der Post lässt sich auch nicht mit der behaupteten Kompensation ihres Leistungsauftrages rechtfertigen. Sie ist aus wettbewerbspolitischen Gründen abzulehnen: Die Grundversorgung, welche die Post mit den Universaldiensten abdecken soll, wird bereits dadurch kompensiert, dass die Post innerhalb der Universaldienste teilweise ein Monopol innehat (Briefsendungen bis 100g). Weiter könnte das UVEK Konzessionsgebühren erheben, wenn die Erträge aus den Universaldiensten der Post deren Kosten nicht mehr decken würden. (weko/mc/ps)

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