Privatbankiers verlangen Bundesgesetz zu DBA

Dies konstatierte Anne-Marie de Weck, Vizepräsidentin der Vereinigung und Teilhaberin von Lombard Odier Darier Hentsch & Cie. Ausgeschlossen blieb jedes Mal der automatische Informationsaustausch.


Zweifel beim Abkommen mit Frankreich
Beim Abkommen mit Frankreich kamen indessen Zweifel auf, die der Bundesrat in seiner Botschaft zerstreuen konnte. Die Regierung schloss darin grossangelegte Datensuchaktionen (fishing expeditions) aus. Neue Zweifel regten sich, als Frankreich gestohlene Daten der Privatbank HSBC ins Spiel brachte.


Schwächen aufgezeigt
Nach den Worten de Wecks – auch Präsidentin der Genfer Privatbankiers – zeigte dies eine der Schwachstellen bei den Doppelbesteuerungsabkommen auf. Die Landesregierung sah vor, die Anwendung der Abkommen in einer Ausführungsverordnung zu regeln. Das reiche aber im Sinne der Rechtssicherheit nicht. Die einzige Berufungsinstanz wäre bei dieser Regelung das Bundesverwaltungsgericht. Und gerade dieses Gericht hat gemäss de Weck im März in der Affäre UBS gegen die US-Steuerbehörde IRS festgehalten, dass die Nennung des Namens eines Verfolgten für die Gewährung der Amtshilfe und die Aufhebung des Bankgeheimnisses keine notwendige Voraussetzung ist.


Die Privatbankiers wollten sich darum vehement für ein Bundesgesetz über die Amtshilfe in Steuersachen einsetzen, erklärte de Weck. Darin müsste festgeschrieben sein, dass bei betrügerisch erlangten Kundendaten eine Amtshilfe zu verweigern sei. Daneben müssten der Betroffene identifiziert, alle Informationsquellen im antragstellenden Land ausgeschöpft und weitere Bedingungen erfüllt sein.


Hummler: «Schweiz diese Art Basar nicht gewohnt»
In seinem Rückblick machte auch Privatbankier-Präsident Konrad Hummler Doppelbesteuerungs-Abkommen und Abkommen generell zum Thema. Bei der Aushandlung zeige sich, dass die Schweiz «diese Art Basar nicht gewohnt» sei. In der Regel gebe sie nach. Das dürfe nicht weiter geschehen. Die Privatbanken seien wie andere Dienstleister auf den freien Marktzutritt angewiesen. In allen Verhandlungen und vor allem bei den Steuern müsse der Verzicht auf neue Marktschranken schon einmal obligatorisch sein. Darüber hinaus müssten die Schranken effektiv abgebaut werden.


«annus horibilis»
Allgemein blicke der Finanzplatz Schweiz auf ein «annus horibilis» zurück, sagte Hummler. Es habe sich gezeigt, dass die Kombination systemrelevanter Funktionen mit riskanten Geschäften keine Zukunft habe. Die Frage stelle sich, wie die Systemrelevanz einer Bank definiert werde. Künftig dürften nur die wirklich systemrelevanten Teile des Bankings über eine im- oder explizite Staatsgarantie verfügen.


Vier-Säulen-Strategie gegen Angriffe
Den erfolgreichen Angriffen auf den Finanzplatz Schweiz wollen Hummler und seine Vereinigung mit einer Vier-Säulen-Strategie entgegentreten. Unverhandelbar dabei ist die finanzielle Privatheit sowie die Garantie, dass weder Banken noch ihre Kunden kriminalisiert werden.


Die anderen beiden Säulen sind flexibler: Die Grenze bei den Steuern liegt gemäss Hummler nicht bei den Sätzen, sondern im Prinzip der anonymen Steuererhebung. Säule 4 verlangt, dass die Schweiz im Steuerbereich keine Leistungen ohne Gegenleistung liefert. Im Hinblick auf die Revision des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU 2013 sei die Abgeltungssteuer die logische Fortentwicklung. (awp/mc/pg/21)

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