Radio- und Fernsehgesetz: Ständerat für flexibles Gebührensplitting

Beim Gebührensplitting votierte der Ständerat für eine flexible Lösung: Die Privatradios sollen 3 bis 5% der 400 Millionen Radiogebühren und die Privatfernsehstationen ebenfalls 3 bis 5% der 700 Millionen Fernsehgebühren erhalten. Heute gibt es für die Radios 8 und die TV-Stationen 5 Millionen.


Fixe 4% Prozent
Der Nationalrat hatte sich für fixe 4% der SRG- Empfangsgebühren (je für Privatradio- und Fernsehstationen) ausgesprochen. Diese 4% machen für Privatradios 16 und für die Privat-TV 28 Millionen aus. Bei der Finanzierung des Auslandangebots der SRG ging der Ständerat über den Nationalrat hinaus. Er beschloss, dass der Bund die Kosten von Swissinfo «mindestens» zur Hälfte tragen soll. Der Nationalrat sieht vor, dass der Bund lediglich 50% dieser Kosten übernimmt.


Unabhängige Beschwerdeinstanz
Gegen den Nationalrat hielt der Ständerat daran fest, dass die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) nur die redaktionellen Inhalte von Sendungen zu beurteilen hat. Für die Einhaltung der Werbe- und Sponsoringsvorschriften soll weiterhin das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sorgen. (awp/mc/gh)

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