Rechtsberater gab grünes Licht für Millionenprämien bei Mannesmann

Als Rechtsberater von Mannesmann habe er nach einer Prüfung der Auszahlung der Prämien im März 2000 zugestimmt. «Ich habe da keine Probleme gesehen. Ich war mir sicher, dass die Beschlüsse förmlich wirksam sind», sagte Professor Gerd Krieger im Zeugenstand des Düsseldorfer Landgerichts.


«Zunächst etwas Bauchschmerzen gehabt»
Lediglich bei der Prämie für den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk habe er den Rat gegeben, den Beschluss erneut zu fassen, sobald dieser aus dem Kontrollgremium ausgeschieden sei. Mit der Höhe der 16-Millionen-Euro-Prämie für den damaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser habe er «zunächst etwas Bauchschmerzen gehabt», räumte Krieger ein. Der Betrag sei «extraordinär» gewesen und in Deutschland ohne Beispiel. Gemessen an der Wertentwicklung von Mannesmann sei er aber vertretbar gewesen. «Das habe ich ganz klar bejaht», sagte der Anwalt.


Er habe den Anstellungsvertrag von Esser bei seiner Prüfung allerdings nicht eingesehen. «Wie viel Esser ohnehin schon verdient hatte, war für mich nicht die zentrale Fragestellung». Das Volumen seines Vertrags sei ihm zudem aus der Zeitung bekannt gewesen.


Kein Gefälligkeitsgutachten
Der Gesetzgeber habe damals mit dem Kontroll- und Transparenzgesetz für die Unternehmen den Börsenkurs selbst zu einem Massstab für die Vorstandsvergütung gemacht, indem er Aktienoptionen als zulässig eingestuft habe. Krieger wehrte sich gegen den Vorwurf, seine Stellungnahme sei ein Gefälligkeitsgutachten gewesen: «Ich habe da nichts gegen meine Überzeugung geschrieben.»


Ackermann und fünf weitere Angeklagte vor Gericht
Beim Mannesmann-Prozess verhandelt das Landgericht gegen Deutsche- Bank-Chef Josef Ackermann und fünf weitere Angeklagte wegen des Vorwurfs der schweren Untreue oder der Beihilfe dazu. Dabei geht es um die Ausschüttung von 57 Millionen Euro Prämien im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunker Vodafone im Jahr 2000. Das Landgericht hatte alle Angeklagten 2004 freigesprochen. Dieses Urteil war später vom Bundesgerichtshof aufgehoben und der Fall an das Landgericht zurückverwiesen worden. (awp/mc/pg)

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