Roche: Grippemittel Tamiflu wird in der Schweiz kassenpflichtig

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte eine entsprechende Meldung der «SonntagsZeitung». Obwohl Schwangere zur Risikogruppe gehören, wird Tamiflu bei ihnen nicht von der Kasse übernommen. Als Grund dafür gibt Patrick Mathys, Leiter der Pandemievorbereitungen beim BAG, im Interview mit der «SonntagsZeitung» an, dass vom Schweizerischen Heilmittelinstitut die Zulassung von Tamiflu für Schwangere «im Moment nicht freigegeben» wird. Auch für Kleinkinder fehle die Zulassung. Als Kleinkinder gelten Kinder bis drei Jahre alt.


Kontraindikation
Für diese beiden Risikogruppen gilt laut Swissmedic-Sprecher Joachim Gross eine sogenannte Kontraindikation. Dies bedeutet, dass ein Arzt die Abgabe des Mittels genau abwägen muss. Ob Krankenkassen die hohen Kosten einer Tamiflu-Therapie nun für Kleinkinder bis drei Jahren übernehmen oder nicht, konnte das BAG am Sonntag nicht genauer präzisieren.


Roche: Tamiflu für Schwangere und Babys in Einzelfällen nicht ausgeschlossen
Bei einer Schweinegrippe-Pandemie kann Tamiflu auch Schwangeren und Kleinkindern verschrieben werden, aber nur in Einzelfällen. Das Heilmittelinstitut Swissmedic empfiehlt für jeden Fall Abklärungen des behandelnden Arztes. Zugelassen wird Tamiflu für Schwangere und weniger als ein Jahr alte Kinder nicht generell. Swissmedic veröffentlichte am Montag mit Blick auf die erwartete Schweinegrippe-Pandemie Empfehlungen für die Anwendung von Grippemedikamenten.


Entscheid beim behandelnden Arzt
Werden Schwangere mit Tamiflu oder Relenza behandelt, muss der Arzt Nutzen und Risiken für jeden einzelnen Fall abwägen. Experimente mit Tieren und begrenzte Erfahrungen hätten gezeigt, dass bei Schwangeren und Stillenden im Einzelfall der Nutzen der Medikamente grösser sein könne als die Risiken, schreibt Swissmedic. Tamiflu ist für über einjährige Kinder zugelassen, kann gemäss den Empfehlungen von Swissmedic aber dennoch an Babys verabreicht werden, wenn ein Arzt zuvor Nutzen und Risiken für das Kind abgewogen hat. Das Heilmittelinstitut empfiehlt aber ausdrücklich Zurückhaltung bei der Abgabe des Medikaments an Kinder. Bei bis zu drei Monate alten Babys muss eine Tamiflu-Behandlung zudem zwingend medizinisch überwacht werden. Bei unter einjährigen Kindern sollte die Überwachung laut Swissmedic wenn möglich gewährleistet sein.  (awp/mc/ps/01)

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