Roche klagt in den USA nun auch gegen Boniva-Generikum von Dr. Reddy’s

Dabei gehe es um das Osteoporose-Medikament Boniva (in Europa: Bonviva), nachdem Dr. Reddy’s die Lancierung eines entsprechenden Generikaprodukts angekündigt habe, bestätigte eine Roche-Sprecherin auf Anfrage von AWP. Die Klage stehe im Zusammenhang mit der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Teva Pharmaceutical Industries Ltd, so die Sprecherin weiter. Auch dort gehe es um ein Generikum zur Boniva-Tablette in der Dosierung von 150mg.


Vermarktung der Generika-Produkte von Boniva sollen verboten werden
Mit den beiden Klagen soll die Vermarktung der Generika-Produkte von Boniva verboten werden. Das Grundpatent für Boniva gelte bis 2012, so die Sprecherin weiter. Daneben bestünden weitere Patente auf das Medikament, die bis 2023 liefen. Sollten die Patentansprüche von Roche gerichtlich geschützt werden, könnte ein Generikum erst ab 2023 auf den Markt gebracht werden, hiess es im September anlässlich der Teva-Klage. Roche hat mit Boniva im Jahr 2006 weltweit einen Umsatz von 488 Mio CHF und von 374 Mio CHF im ersten Halbjahr 2007 erzielt. (awp/mc/gh)

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