Roman Polanski soll nicht ausgeliefert werden

Die freiheitsbeschränkenden Massnahmen gegen Polanski seien aufgehoben, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). .


Entscheid beruht nicht auf Tat
Widmer-Schlumpf betonte vor den Medien, dass der Entscheid sich nicht auf die Tat beziehe, die Polanski vorgeworfen wird. Der 76-Jährige soll 1977 mit einer Minderjährigen Sex gehabt haben. Polanski bekannte sich damals schuldig, floh aber vor der Strafverkündung ins Ausland.


Seit September 2009 unter Hausarrest
Der Regisseur war am 26. September 2009 auf Veranlassung der amerikanischen Justiz bei der Einreise in die Schweiz verhaftet und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Seit Dezember befindet er sich in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest. (awp/mc/ss/22)

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