RTVG: Verbot politischer und religiöser Werbung auch für Private

Bei der Beratung des RTVG folgte der Ständerat weitgehend seiner vorberatenden Kommission. Am ersten Tag seiner Beratungen gelangte er nicht sehr weit. Er konnte umfangmässig nur ein Fünftel des Gesetzes und ein Drittel der 40 Minderheits- und Einzelanträge beraten. Eine Zusatzsitzung droht.

Lobbying einer Branche

Er habe noch nie ein derartiges Lobbying einer Branche erlebt, sagte Kommissionspräsidenten Rolf Escher (CVP/VS). Die Kommission sei sich in ihrer Mehrheit einig, dass der viersprachige Kleinstaat eine starke, finanziell abgesicherte SRG brauche, die aber die animierende private Konkurrenz nicht erdrücken dürfe.

Sympathischer kleiner David
In der Eintretensdebatte waren sich die Votanten einig, dass die SRG nur gegenüber der kommerziellen Konkurrenz im Inland ein Goliath sei. Im Wettbewerb mit den Sendern der Nachbarstaaten sei sie dagegen ein sympathischer kleiner David, dem man die Steinschleuder nicht aus der Hand winden sollte.

Stellung der SRG nicht angetastet
Die starke Stellung der SRG werde mit dem neuen RTVG nicht angetastet; deshalb seien die Jeremiaden schwer verständlich, hiess es im Rat. Dem Monopolisten müssten aber Grenzen gesetzt werden. Die SRG dürfe nicht ausufern und die lokal-regionalen Innovationen kopieren, sagte Medienminister Moriz Leuenberger.

Eintreten unbestritten

Eintreten auf das RTVG war unbestritten. Der Ständerat erliess für Tabak, gebrannte Wasser, politische und religiöse Werbung sowie Medikamente generelle Werbeverbote. Mit 31 zu 6 Stimmen lehnte er den Antrag von Maximilian Reimann (SVP/AG) ab, Privatstationen politische Werbung zu erlauben.

Werbesendungen für unzulässig erklären
Mit 23 zu 11 Stimmen strich der Ständerat auf Antrag von Philipp Stähelin (CVP/TG) die Bestimmung des Nationalrates, dass der Bundesrat zum Schutz der Gesundheit und der Jugend weitere Werbesendungen für unzulässig erklären kann. Die Werbewirtschaft fürchtet, dass weitere Branchen eingeschränkt werden könnten. Mit 20 zu 9 Stimmen lehnte der Ständerat die völlige Freigabe der Unterbrecherwerbung ab, wie sie Rolf Schweiger (FDP/ZG) beantragt hatte. Der Auftritt in Werbespots soll nur ständigen und nicht auch regelmässigen Programmmitarbeitenden wie beispielsweise Bernhard Russi untersagt werden.

Sonderbestimmungen
Bei den Sonderbestimmungen für die SRG bestätigte der Ständerat das Werbeverbot in den Radios. Untersagt ist der SRG die Alkoholwerbung, während den Privaten Spots für Wein und Bier erlaubt sind. Der Bundesrat kann Werbung und Sponsoring für TV- und Radioprogramme und in den Internetangeboten der SRG einschränken oder verbieten. Mit 18 zu 17 Stimmen lehnte es der Ständerat auf Antrag von Hans Hess (FDP/OW) ab, die Alkoholwerbung nicht nur der SRG, sondern auch den ausländischen TV-Fenstern zu verbieten. Er verpflichtete die SRG, regelmässig Bildungssendungen anzubieten und wichtige Informationssendungen nicht in Dialekt auszustrahlen.

Angebot der kommerziellen Konkurrenz berücksichtigen
Bei der Konzessionserteilung soll der Bundesrat auch das Angebot der kommerziellen Konkurrenz berücksichtigen. Die SRG habe oft genug «mit ihrem gebührengestärkten Rüssel den Privaten das Wasser abgegraben,» sagte Leuenberger. Hans Fünfschilling (FDP/BL) unterlag mit seinem Streichungsantrag mit 22 zu 17 Stimmen. (awp/mc/gh)

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