SAirGroup: Weiterer Freispruch für ehemalige Verwaltungsräte

Die Klage der zusammengebrochenen SAirGroup gegen ihre ehemaligen Verwaltungsräte, sie hätten ihre Verwantwortlichkeitspflichten verletzt, hat das Gericht gemäss Mitteilung vom Freitag mit Urteilsspruch vom 23. Juni abgewiesen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.


Entscheidung «nicht pflichtwidrig»
Nach Darstellung der SAirGroup hatten die ehemaligen Aufsichtspersonen mit ihrem Entscheid vom Januar/Februar 2001 einen Schaden von 150 Mio EUR verursacht. «Unter Würdigung der gesamten damaligen Umstände» sei die Entscheidung, die Sabena zu stützen, aber nicht pflichtwidrig gewesen, schreibt das Gericht.


Die Swissair war mit 49,5% an der Sabena beteiligt, die Mehrheit hielt aber der belgische Staat. Die Sabena ging Ende 2001 wie auch die Swissair Konkurs.


Freispruch folgt auf Freispruch
Die ehemaligen Verwaltungsräte Philippe Bruggisser, Mario Corti und zehn weitere Aufsichtspersonen der SAirGroup waren im Februar bereits vom Bezirksgericht Zürich in einer Klage wegen einer umstrittenen Transaktion von einer 280-Mio-CHF-Klage freigesprochen worden.


SAirGroup-Liquidator Karl Wüthrich hat inzwischen die Klage ans Zürcher Obergericht weitergezogen. Wüthrich war am Freitag für Auskünfte zum neuen Urteil nicht zu erreichen. (awp/mc/pg/35)

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