Salinas-Gelder bleiben blockiert – Teilweise Freigabe verweigert

Seit 12 Jahren sind rund 130 Mio USD des Clans des früheren mexikanischen Präsidenten Carlos Salinas blockiert. Mexiko hatte 1995 um Rechthilfe ersucht, nachdem es ein Strafverfahren unter anderem wegen Drogenhandels und Geldwäscherei gegen Salinas Bruder Raul und dessen Gattin Paulina Castanon eröffnet hatte.


Im Hinblick auf eine Einziehung durch Mexiko blockiert
2002 trat die Schweiz die Strafverfolgung an Mexiko ab. Die Konten blieben aber im Hinblick auf eine Einziehung durch Mexiko blockiert. Im vergangenen August hatten Paulina Castanon sowie eine Firma um die Aufhebung der Sperre von zwei Konten ersucht. Dabei geht es laut ihrem Schweizer Anwalt nur um geringe Beträge.


Beschwerde ans Bundesstrafgericht ist nun ebenfalls erfolglos geblieben
Der Eidg. Untersuchungsrichter wies das Begehren jedoch ab. Die Beschwerde ans Bundesstrafgericht ist nun ebenfalls erfolglos geblieben. Der Urteil ist rechtskräftig, da es nicht ans Bundesgericht weitergezogen wurde. Die Richter in Bellinzona kommen zum Schluss, dass die Blockade noch nicht überlange dauert. Das Bundesstrafgericht erinnert an das Marcos-Verfahren, wo die Konten seit 20 Jahren blockiert sind. Die knapp 12 Jahre dauernde Sperre der Salinas-Gelder habe nach den in diesem Verfahren entwickelten Grundsätzen die kritische Grenze noch nicht erreicht. Gleichzeitig wird im Urteil betont, dass die Sperre nicht aufrecht erhalten werden darf, wenn das mexikanische Verfahren keine Fortschritte macht. Es sei am Bundesamt für Justiz und am Eidg. Untersuchungsrichter, die Entwicklung des mexikanischen Straf- und Einziehungsverfahrens aufmerksam im Auge zu behalten.


200 Millionen Dollar abgezweigter Staatsgelder
Auf die Konten von Raul Salinas sollen gemäss mexikanischer Darstellung 200 Millionen Dollar abgezweigter Staatsgelder geflossen sein. Er sitzt in Mexiko seit 1995 eine Gefängnisstrafe von 27 Jahren wegen Mordes ab. Die Schweiz hatte gegen Salinas und weitere Personen wegen dem Waschen von Drogengeld ermittelt. (Urteil R.R.2007.77 vom 29.10.2007) (awp/mc/gh)

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