SBB: Schichtarbeitende erhalten Nachzahlung

Im Dezember 2005 hatte das Bundesgericht im Fall des Telekommunikations-Unternehmens Orange entschieden, dass Zulagen für regelmässige und dauerhafte Nacht- und Sonntagsarbeit auch während der Ferien Lohnbestandteil sind. SBB und Sozialpartner präzisierten diese Regelung Anfang 2007 im neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Nun haben sich die SBB und ihre Sozialpartner nach langen, konstruktiven Verhandlungen auch auf eine Lösung für die vorangehenden Jahre geeinigt.


Nachzahlung für 15’000 Beschäftigte
Die Vereinbarung sieht wie folgt aus: Die SBB richtet ihren Mitarbeitenden als Folge des «Orange-Urteils» für die Zeit von März 2002 bis Ende 2006 die Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit nachträglich auch während der Ferien aus. Von der Regelung profitieren rund 15’000 der gut 26’000 nach GAV angestellten SBB Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die damals regelmässig und dauerhaft, das heisst während mindestens neun Monaten pro Jahr, Nacht- und Sonntagsarbeit geleistet hatten. Sie erhalten im Oktober 2008 eine Nachzahlung. Diese bewegt sich je nach geleisteter Nacht- oder Sonntagsarbeit zwischen 200 und einigen Tausend Franken. Insgesamt stellt die SBB hierfür 32 Mio. CHF zur Verfügung. Ehemalige Mitarbeitende können die Nachzahlung ebenfalls beantragen.


Personalverbände verzichten auf Rechtsweg
SBB-Personalchef Markus Jordi zeigt sich zufrieden mit der Lösung, die dem langen juristischen Weg vorgezogen wurde: «Es ist eine gute Vereinbarung für unsere Mitarbeitenden, für die SBB und für die Sozialpartnerschaft», sagt er. Im Gegenzug verzichten die Personalverbände auf den Rechtsweg. Vorbehalten bleibt in den nächsten Wochen noch die Zustimmung der Gremien, im Fall der SBB des Verwaltungsrats. (sbb/mc/ps)

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