SBB-Tochter Cisalpino darf Konzession behalten – BAV sieht «Aufwärtsbewegung»

Darin bezeichne das BAV den von der Cisalpino eingeschlagenen Weg als «zweckmässig und zielführend». Verglichen mit der Situation zu Jahresbeginn habe das BAV festgestellt, dass das Management der Cisalpino alles daran setze, Verbesserungen vorzunehmen, sagte Saladin. Die Cisalpino müsse das BAV in Zukunft nur noch informieren, wenn es erneut Schwierigkeiten geben sollte.


Noch nicht am Ziel
Alle Ziele seien aber noch nicht erreicht, sagte Saladin weiter. So gehörten auch die Umsteigeverbindungen zwischen der Schweiz und Italien zu den Konzessionsvoraussetzungen. Das BAV erwarte, dass die Cisalpino auch diese Voraussetzung noch umsetze.


«Sorgenkinder»
Die Cisalpino-Neigezüge gelten seit ihrer Einführung vor rund zwölf Jahren als Sorgenkinder. Immer wieder kam es zu Verspätungen, weil es unter anderem mit der Wartung in Italien hapert. Anfang Jahr hatte das BAV von der Cisalpino einen Bericht über die Ursachen der Qualitätsmängel verlangt. Darin musste das Tochterunternehmen der SBB und der italienischen Staatsbahn FS der Aufsichtsbehörde aufzeigen, wie der Bahnverkehr zwischen der Schweiz und Italien wieder verflüssigt werden kann. Andernfalls drohte das BAV damit, der Cisalpino die Konzession zur Personenbeförderung zu entziehen.


Wartung der Cisalpino-Züge noch nicht geregelt
Ungewiss bleibt, wer die Wartung der Cisalpino-Züge übernehmen wird. Ende Jahr hatte die SBB angekündigt, die Wartung der Züge von Italien in die Schweiz verlagern zu wollen. Allerdings stehen dieser Absicht vertragliche Abmachungen mit dem italienischen Partner im Wege. Cisalpino-Sprecher Renzo Cicillini sagte am Montag, mit einem Entscheid – er liegt bei den Muttergesellschaften SBB und FS – sei wohl nicht vor Ende September zu rechnen. Bereits seit Mitte 2008 wird ein Teil der Wartung der Cisalpino-Züge in Basel durchgeführt – etwa der Unterhalt von Teilen im Wageninnern wie der Klimaanlage. Für Wartungsarbeiten und Reparaturen ist aber weiterhin Mailand zuständig. (awp/mc/pg/22)

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