Schärfere Regeln für Banken – aber teils verzögert

Der deutsche Bundesrat billigte die entsdprechende Bankenrichtlinie hinsichtlich von Weiterverkäufen von Kreditforderungen. Überdies fordern Bundesländer besseren Schutz der Kunden bei der Anlageberatung. Verbriefungen gelten als Hauptauslöser der Finanzkrise, weil darin auch «Gift-Papiere» versteckt wurden. Banken sollen einen Teil hochriskanter Verbriefungen selbst behalten. Dieser Anteil steigt von fünf auf zehn Prozent – aber erst 2015. Bei Verbriefungen werden beispielsweise Kreditforderungen in Wertpapieren gebündelt verpackt und diese an Investoren weiterverkauft, was Banken neue Darlehen ermöglicht.


«Es ist ein fauler Kompromiss.»
Hessen hatte vor einem nationalen Alleingang gewarnt und den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundesrat eingeschaltet. Er empfahl, die Übergangsfrist für den erhöhten Selbstbehalt für Banken bei Verbriefungen um zwei Jahre zu verlängern. Dafür stimmte die Mehrheit im Bundesrat. Das Gesetz kann nach der Unterschrift durch Bundespräsident Christian Wulff und der Verkündung in Kraft treten. Hessens Bundesratsminister Michael Boddenberg (CDU) sagte, damit werde eine Schwächung des Finanzplatzes Frankfurt verhindert. Berlins Finanzsenator Ulrich Nussbaum (parteilos) kritisierte dagegen: «Es ist ein fauler Kompromiss.» Es gebe weniger Sicherheit in Finanzmärkten. Die SPD-regierten Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatten verhindern wollen, dass die Übergangsfrist verlängert wird.


Beim «Beipackzettel» einheitliche Kriterien anwenden
Die Bundesländer fordern ausserdem mehr Anlegerschutz. Die Banken sollen beim geplanten «Beipackzettel» zu Geldanlagen einheitliche Kriterien verwenden. Wenn ein Berater gegen Vorgaben zum neuen Beratungsprotokoll verstösst, soll nach dem Willen der Länder künftig das Geldinstitut die Beweislast tragen, falls ein Kunde Schadenersatz fordert. Die FDP im Bundestag verlangte die Vorgabe einheitlicher Risikoklassen. Das Verbraucherministerium wies darauf hin, dass die Details noch geregelt werden. Der Gesetzentwurf der Regierung enthalte eine Verordnu ngsermächtigung, in der alle weiteren Details für den «Beipackzettel» geregelt würden, sagte ein Ministeriumssprecher. Auf dem Informationsblatt müssten wesentlichen Informationen wie Risiken, Erträge und Kosten kurz, prägnant und verständlich formuliert sein. (awp/mc/ss/21)

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