Schuldsprüche im Elf-Aquitaine-Prozess bestätigt

Die Beiden haben dem verstorbenen Elf-Topmanager Alfred Sirven geholfen, Gelder von fast 47 Millionen Franken zu waschen.


Bedingte Gefängnisstrafen
Das Genfer Strafgericht hatte den Mann und die Frau wegen Urkundenfälschung und einfacher Geldwäscherei zu Gefängnisstrafen von 18 respektive 15 Monaten bedingt verurteilt. Auf
Rekurs der Staatsanwaltschaft hin sprach das Genfer Kassationsgericht die beiden Personen wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei schuldig.

Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen
Die dagegen eingereichten Nichtigkeits- und staatsrechtlichen Beschwerden des Duos hat das Bundesgericht jetzt abgewiesen. Ein gewerbemässiger Fall von Geldwäscherei liegt vor, wenn ein grosser Umsatz und ein grosser Gewinn erzielt werde. Für das Bundesgericht war offensichtlich, dass diese Voraussetzungen gegeben waren, nachdem die Beiden in der Zeit von April 1997 bis Mai 2001 total 46.83 Millionen Franken krimineller Herkunft gewaschen und dafür sechsstellige Beträge kassiert haben.


Schweiz als Transitland für veruntreute Gelder
Als Schlüsselfigur der Korruptionsaffäre um den französischen Energiekonzern Elf-Aquitaine gilt der von einem Jahr im Alter von 77 Jahren verstorbene, ehemalige Elf-Manager Alfred Sirven. Laut Einschätzungen des Pariser Gerichts soll Sirven insgesamt 173 Millionen Euro veruntreut haben. Die Schweiz diente für einen grossen Teil der Gelder als Transitland. In den 1990-er Jahren erteilte die Schweiz den französischen Behörden in der Elf-Aquitaine-Affäre mehrfach Rechtshilfe; rund 100 Millionen Franken sind in der Schweiz bei Banken beschlagnahmt worden.

(baz/mc/hfu)

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