Schwarzarbeit: 9’000 Kontrollen und 1’300 Sanktionen

Ein Rückschluss über das Ausmass der illegalen Beschäftigung könne allerdings noch nicht gezogen werden. Schwarzarbeit sei Teil der Schattenwirtschaft, mit der jährlich rund 39 Mrd CHF oder 9% des Bruttoinlandprodukts am Fiskus und den Sozialversicherungen vorbeigeschleust würden, schätzt Wirtschaftsministerin Doris Leuthard. Sie hat deshalb 2008 eine Sensibilisierung- und Informationskampagne lanciert.


35’000 Personen kontrolliert
Der Gesetzesvollzug in den Kantonen sei gut angelaufen, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Alle Kantone hätten Kontrollbehörden eingesetzt. Diese überprüften Arbeitgebende und Arbeitnehmende auf die Einhaltung der Sozialversicherungs-, Ausländer-, Quellensteuer- und Mehrwertsteuergesetzgebung. Laut SECO haben die Kantonskontrolleure 35’141 Personen unter die Lupe genommen. Die meisten Personen wurden im Gastgewerbe (7’453), im Personalverleih (4’793) und im Baunebengewerbe (3’956) kontrolliert. Die Kantone haben bei 46% mindestens einen Verstoss gegen das Gesetz vermutet.


Jeder zweiter Verstoss durch Kantone gemeldet
Die hohe Quote an vermuteten Verstössen resultiert daraus, dass zahlreiche Kontrollen aufgrund von Meldungen aus der Öffentlichkeit oder von anderen Behörden eingeleitet wurden. Den grössten Anteil an vermuteten Verstössen meldeten die Kantone im Sozialversicherungsrecht (54%).


425’000 Franken Bussgeld
Gestützt auf ihre Kontrollen haben die Kantone dem SECO für das letzte Jahr insgesamt 1’323 rechtskräftige Sanktionen gemeldet. Die meisten Sanktionen oder administrativen Massnahmen (1078) wurden wegen Verstössen gegen das Ausländerrecht verhängt. Insgesamt meldeten die Kantone Busseneingänge von 425’000 CHF. Eine erste Bewährungsprobe bestanden hat das vereinfachte Abrechnungsverfahren zur Meldung des Personals an Sozialversicherungen und Steuern. Im Verlauf des letzten Jahres haben sich 12’615 Arbeitgebende für dieses Abrechnungsverfahren für geringe Einkommen (Haushalthilfen und Kleinverdiener) entschieden.


Schärfere Sanktionen
Wer schwarz arbeite, betrüge sich selber, denn er verzichte auf den Lohn, der ihm eigentlich zustehe, und auf den Schutz der Sozialversicherungen, hatte Leuthard erklärt. Wer schwarz arbeite und Schwarzarbeiter beschäftige, betrüge den Staat, die Gesellschaft und die rechtschaffene Konkurrenz. Das Gesetz sieht für Schwarzarbeitgeber neben den schon jetzt ausgefällten Bussen die Verhängung neuer Sanktionen vor. Bei schweren und wiederholten Verstössen droht der Ausschluss von staatlichen Aufträgen oder die Kürzung von Subventionen. Das SECO führt eine auf dem Internet einsehbare Liste der Verurteilten. (awp/mc/ps/17)

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