Schweiz ermittelt gegen Benon Sevan

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit dem Skandal um das UN-Hilfsprogramm für den Irak bisher fünf Strafverfahren eröffnet. Sie hatte aber nicht bekannt gegeben, gegen wen ermittelt wird. Einem diese Woche veröffentlichten Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona ist nun zumindest in einem Fall zu entnehmen, um was es geht: Die mutmasslichen Schmiergeldzahlungen der Ölhandelsfirma Africa Middle East Petroleum (AMEP), die in den Jahren 1998 bis 2001 fünf Verträge für insgesamt 7,3 Millionen Fass für den Irak abgewickelt hatte. Laut dem Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission IIC, die den Korruptionsskandal im Auftrag der Vereinten Nationen (UN) untersucht hatte, erhielt die in Panama angesiedelte AMEP den Zuschlag dank der Intervention des damaligen obersten Verantwortlichen des Öl-für-Lebensmittel-Programms, des Zyprioten Sevan. Dieser soll im Gegenzug mindestens 147.000 Dollar an Schmiergeldern der AMEP kassiert haben.

Hinweis von der Geldwäscherei-Meldestelle
Die Bundesanwaltschaft wurde laut dem Urteil aus Bellinzona auf Grund einer Meldung der Geldwäscherei-Meldestelle des Bundes aktiv und eröffnete am 31. Mai 2005 ein Verfahren wegen Geldwäscherei. Es richtete sich zunächst gegen unbekannt sowie gegen einen Mittelsmann, der die Schmiergeldzahlungen der AMEP an Sevan über eine Bank in Genf abgewickelt haben soll. Dabei handelt es sich laut dem IIC-Bericht um den Ägypter Fred Nadler, der mit Sevan befreundet und der für AMEP tätig gewesen war. Am vergangenen 30. November weitete die Bundesanwaltschaft ihr Verfahren auf eine weitere Person aus, und zwar wegen Bestechung fremder Amtsträger. Das Urteil aus Bellinzona ist zwar anonymisiert, doch machen die Parallelen zu dem im IIC-Bericht beschriebenen Sachverhalt klar, dass es sich beim zweiten Beschuldigten um Fakhry Abdelnour handeln muss. Er ist ebenfalls Ägypter und hatte die AMEP präsidiert.

Butros Butros Ghali entlastet
Der Fall von Nadler und Abdelnour hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil beide verwandtschaftliche Beziehungen zum früheren UN-Generalsekretärs Butros Butros Ghali haben. Nadler ist sein Schwager, Abdelnour ein Cousin. Der IIC-Bericht hatte den ehemaligen UN-Generalsekretär aber vom Verdacht der Annahme von Bestechungsgeldern entlastet. Nadler und Abdelnour bestreiten die Vorwürfe ebenso wie Sevan. Gegen den Zyprioten läuft ein Verfahren in New York.

Noch 2,5 Millionen Dollar blockiert
Im Urteil in Bellinzona ging es um den Rekurs einer im Fürstentum Liechtenstein angesiedelten Stiftung, über deren Konto bei der Genfer Bank die inkriminierten Zahlungen abgewickelt worden sein sollen. Auf dem Konto hatte die Bundesanwaltschaft zeitweise 30 Millionen Dollar blockiert. Die Sperre ist in zwei Schritten auf 15 und auf 2,5 Millionen Dollar reduziert worden. Eine weitergehende Reduktion lehnte das Bundesstrafgericht ab. Auf das Begehren der Stiftung, an der Abdelnour berechtigt ist, die Beschlagnahmung der Genfer Bankunterlagen aufzuheben, trat das Gericht nicht ein. (Urteil BB.2005.71 vom 1. Februar 2006)

(baz/mc/hfu)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert