Schweiz hat Platz für 13 regionale Fernsehen

Mit diesen Eckwerten schickte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Montag die neuen Planungsrichtlinien für die TV- und Radio-Versorgungsgebiete in die öffentliche Anhörung. Diese dauert bis am 22. Januar 2007.  Die Planungsrichtlinien krempeln gemäss UVEK die Fernsehlandschaft um. Es gibt weniger Konzessionen, dafür 13 grössere Gebiete für professionelle TV-Stationen, die Gebührenanteile erhalten. Die 13 Gebiete umfassen die Grossagglomerationen. Im Raum Zürich soll der Gebührenanteil Programmfenster für Schaffhausen und Glarus zu finanzieren.


Einheitliches Versorgungsgebiet von Winterthur bis zum St. Galler Rheintal
In der Ostschweiz – eine weitere wichtige Neuerung – sieht der Entwurf ein einheitliches Versorgungsgebiet von Winterthur bis zum St. Galler Rheintal vor. In der Westschweiz werden Waadt und Freiburg sowie Neuenburg, Jura und Berner Jura zu je einem Versorgungsgebiet zusammengefasst. Biel bleibt als zweisprachige Region ein eigenes Gebiet.


Ausschreibung der Konzessionen
Der Betrag aus dem Gebührentopf, welchen die Veranstalter in den einzelnen Gebieten erhalten, wird erst bei der Ausschreibung der Konzessionen bekannt gegeben. Gemäss UVEK-Informationen ist das frühestens im Sommer 2007 der Fall. Gebührenanteile erhalten die Fernsehsender voraussichtlich ab 2008.


Lokalradios mit sanfter Anpassung
Bei den Lokalradios geschieht nur eine sanfte Anpassung, wie es weiter heisst. Die UKW-Radiolandschaft sei Resultat einer 20-jährigen Entwicklung, welche zu den heutigen Versorgungsgebieten geführt habe.


Planungsrichtlinie
Die Planungsrichtlinie will die Konkurrenzfähigkeit der kommerziellen Sender in den Agglomerationen fördern. Lokalradios aus Randregionen erhalten dort Zugang zur nächsten Agglomeration, wo sie diesen noch nicht haben. Am Gebührensplitting ändert sich praktisch nichts. (awp/mc/gh)

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