Schweiz stellt nach EU-Kritik an Steuerpraktiken ihre Position dar

Botschafter Bernhard Marfurt, Chef der Mission bei der EU in Brüssel, überbrachte das 10-seitige Schreiben mit der Darstellung der Rechtslage aus Schweizer Sicht am Donnerstag der EU-Kommission persönlich. Doch das war auch schon die einzige Annäherung an die EU. «Wir haben ein solides und transparentes Dokument vorgelegt und warten nun ruhig auf die Antwort der EU-Kommission», sagte Marfurt vor den Medien.


Bern stellt keinen Zusammenhang fest
Die EU-Kommission befürchtet, die Steuerprivilegien seien Staatsbeihilfen, die direkt oder indirekt das gute Funktionieren des Freihandelsabkommens beeinträchtigen. Sie hatte Ende September und bei einem Treffen im Dezember Informationen zu den Steuerpraktiken verlangt – explizit erwähnt wurden die Kantone Zug und Schwyz. Bern sieht zwischen den Steuerpraktiken und dem Handel von Gütern keinen Zusammenhang.


Expertentreffen vorgeschlagen
Gegen Mitgliedsstaaten, die dem EU-Recht unterstehen und die sich mit einem Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Steuervermeidung verpflichtet haben, konnte die EU-Kommission in vergleichbaren Steuerstreitfällen beim Europäischen Gerichtshof klagen. Das Abkommen mit der Schweiz sieht jedoch kein Schiedsgericht vor. Die Schweiz schlug ein Expertentreffen zur Klärung der noch ausstehenden Fragen vor. Als weiterer Schritt wäre zudem aus Schweizer Sicht eine formelle Sitzung des Gemischten Ausschusses notwendig.


Möglichkeit einseitiger Schutzklauseln
Sollte es zu keiner Einigung kommen, könnte die EU-Kommission grundsätzlich versuchen, die Mitgliedstaaten von Retorsionsmassnahmen gegen die Schweiz zu überzeugen. Im Abkommen ist die Möglichkeit von einseitigen Schutzklauseln erwähnt. Doch in Brüssel wollte man sich dazu nicht äussern. Die Antwort der Schweiz werde nun studiert, erklärte die zuständige Kommissionssprecherin auf Anfrage.


Argumentation rechtlich schwach abgestützt
Florent Roduit, der den Wirtschaftsdachverband economiesuisse in Brüssel vertritt, rechnet nicht mit solchen Gegenmassnahmen. Handelseinschränkungen wären auch zum Nachteil der EU-Staaten, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. economiesuisse teilt die Haltung der Schweizer Behörden. Die Argumentation der EU-Kommission sei rechtlich schwach abgestützt, ergänzte Roduit.


«Politisches Problem»
Eneko Landaburu, Generaldirektor für Aussenbeziehungen der EU-Kommission, hatte jedoch bereits früher von einem «politischen Problem» gesprochen, wenn Praktiken in einem Nachbarland zu einer sehr starken Steuerabwanderung führten. Das werde Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen haben, hatte er gewarnt. Auch für Roduit ist klar: «Das wird das Klima nicht begünstigen.» Mit dramatischen Auswirkungen rechne er jedoch nicht, fügte er an. (awp/mc/pg)

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