Schwyzer Verhöramt schliesst Strafuntersuchung gegen PFI Pro Futura ab

Wie das Verhöramt am Montag mitteilte, wurden der Firma mit Sitz in Pfäffikon SZ insgesamt 25,8 Mio CHF von den Anlegern im In- und Ausland zur Verfügung gestellt. Vermittler hatten ihnen vorgemacht, mit dem Geld werde ein gewinnbringender Handel mit Finanzinstrumenten betrieben. Doch diese Versprechen wurden laut dem Verhöramt vorsätzlich nicht eingehalten. Die Gesellschaften der Pro Futura seien weder gewinnorientiert geführt worden, noch habe ein Handel stattgefunden. Vielmehr wurden 15,8 Mio CHF in Scheingeschäfte und Rückzahlungen investiert sowie viel Sportsponsoring betrieben.


Gelder werden nun anteilsmässig an die Anleger zurückerstattet
Wie der Schwyzer Untersuchungsrichter Roland Meier auf Anfrage präzisierte, zahlten die Anleger zwischen 10’000 und 300’000 CHFF oder Euro. Sie stammen vorab aus der Schweiz und aus Deutschland, aber auch aus Österreich, England und Liechtenstein. Immerhin konnten laut Meier 10,5 Mio CHF auf Bankkonten in der Schweiz und im Ausland sichergestellt werden. Die Gelder werden nun anteilsmässig an die Anleger zurückerstattet. Bei den Gesellschaften selber sei nicht mehr viel zu holen.


Vermittler der Gelder werden strafrechtlich nicht belangt
Die Vermittler der Gelder werden laut Meier strafrechtlich nicht belangt, da sie gutgläubig gehandelt hatten. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf einen deutschen Staatsangehörigen, der in Pfäffikon wohnhaft war. Er befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug.


Gewerbsmässiger Betrug und Verstösse gegen das Bankengesetz
Der Schwyzer Untersuchungsrichter für Wirtschaftsdelikte wirft dem Angeschuldigten gewerbsmässigen Betrug und Verstösse gegen das Bankengesetz vor. Dafür ist eine Zuchthausstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Der Fall geht nun an die Staatsanwaltschaft, die voraussichtlich Anklage erheben wird.  Die Strafuntersuchung gegen die Pro Futura Invest (Schweiz) AG war im September 2005 eröffnet worden. Im November hatte die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) über die Pro Futura und deren Ableger in Liechtenstein den Konkurs eröffnet. Die Gesellschaften werden liquidiert. (awp/mc/gh)

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