SGB fordert Mindestlohn von 3’800 Franken

Ausnahmen sollen nur für Lehrlinge, Praktikanten, Familienbetriebe und Freiwilligenarbeit gelten, wie der SGB mitteilte. Jeder zehnte Arbeitnehmende würde von der Mindestlohn-Initiative profitieren: Heute verdienten 400’000 Menschen weniger als 22 CHF in der Stunde, hielt der SGB fest. Viele schlecht bezahlte Jobs gebe es heute in der Reinigungsbranche, der Textil- und Uhrenindustrie, in Teilen des Gastgewerbes und des Detailhandels sowie in Unternehmen und Branchen, die über keinen GAV verfügen, heisst es auf der Internetseite des SGB.


GAV als Königsweg
Der Königsweg zu gerechten Löhnen bleibt für den SGB der Gesamtarbeitsvertrag (GAV): Deshalb verlangt die Mindestlohn-Initiative von Bund und Kantonen, GAV mit Mindestlöhnen zu fördern. So sollen etwa öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die einen GAV einhalten. Unterstützt wird die Mindestlohn-Initiative von der Gewerkschaft Unia und der SP. Die Unterschriftensammlung beginnt voraussichtlich im nächsten Herbst, wie SGB-Sprecher Ewald Ackermann sagte.


Bonisteuer gegen «Abzockwelle»
Die SGB-Delegierten verabschiedeten zudem drei Resolutionen. Mit der Forderung nach einer Bonisteuer reagieren die Gewerkschafter auf die «neue arrogante Abzockwelle»: Gemäss dieser Resolution sollen auf jedem Franken über einer Million 20 Rappen Steuern bezahlt werden. Anlässlich der Managed Care-Vorlage, die der Nationalrat voraussichtlich in der Juni-Session behandeln wird, verlangt der SGB unter anderem eine gesetzliche Beschränkung des Selbstbehaltes auf 700 Franken pro Jahr. Zudem fordert er «die Beseitigung von Austrittsprämien und Knebelverträgen».


Absage an Ausschaffungsinitiative
Mit der dritten Resolution spricht sich der SGB klar gegen die Ausschaffungsinitiative aus: «Es darf kein paralleles Recht geben, das aufgrund der Nationalität gleiche Verbrechen systematisch anders bestraft.» (awp/mc/ps/20)

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